Der Beamte auf Lebenszeit ist die endgültige und dauerhafte Stufe des Beamtenverhältnisses. Sie wird in der Regel nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit erreicht und stellt für viele den eigentlichen Sinn der Verbeamtung dar.
Kennzeichnend ist der außerordentlich hohe Schutz vor einer Entlassung: Ein Beamter auf Lebenszeit kann nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen aus dem Dienst entfernt werden, etwa durch ein förmliches Disziplinarverfahren.
- Anspruch auf lebenslange Versorgung durch Pension nach Eintritt in den Ruhestand.
- Fortbestehender Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, auch im Ruhestand.
- Hohe Planungssicherheit für die persönliche Lebens- und Finanzplanung.