Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Beamtenverhältnis

Das Beamtenverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zwischen einer Beamtin oder einem Beamten und dem Dienstherrn. Es unterscheidet sich grundlegend vom normalen Arbeitsverhältnis.

Das Beamtenverhältnis ist die rechtliche Grundlage des Beamtenstatus. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um ein besonderes öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, das durch Ernennung begründet wird.

Aus diesem Verhältnis ergeben sich für beide Seiten Rechte und Pflichten. Der Dienstherr schuldet unter anderem angemessene Besoldung und Fürsorge, die Beamtin oder der Beamte schuldet vollen Einsatz, Treue und die Beachtung der Dienstpflichten.

  • Arten: auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit und auf Zeit.
  • Statt einer Kündigung gibt es die Beendigung durch Entlassung, Entfernung aus dem Dienst oder Ruhestand.
  • Statt Lohn wird eine gesetzlich festgelegte Besoldung gezahlt.

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