Die Anwärterbezüge sind die finanziellen Leistungen, die Beamte auf Widerruf während ihrer Ausbildung im Vorbereitungsdienst erhalten. Betroffen sind zum Beispiel Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie Polizeianwärterinnen und -anwärter.
Anwärterbezüge sind kein volles Gehalt, sondern eine an die Ausbildungssituation angepasste Vergütung. Sie liegen daher deutlich unter der Besoldung, die nach bestandener Laufbahnprüfung gezahlt wird.
- Grundbetrag (Anwärtergrundbetrag), der sich am angestrebten Einstiegsamt orientiert.
- ggf. Familienzuschlag und Zulagen.
- In manchen Mangelbereichen können zusätzliche Sonderzuschläge gewährt werden.