Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Anwärterbezüge

Anwärterbezüge sind die Bezahlung von Beamten auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes. Sie liegen deutlich unter der späteren vollen Besoldung.

Die Anwärterbezüge sind die finanziellen Leistungen, die Beamte auf Widerruf während ihrer Ausbildung im Vorbereitungsdienst erhalten. Betroffen sind zum Beispiel Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie Polizeianwärterinnen und -anwärter.

Anwärterbezüge sind kein volles Gehalt, sondern eine an die Ausbildungssituation angepasste Vergütung. Sie liegen daher deutlich unter der Besoldung, die nach bestandener Laufbahnprüfung gezahlt wird.

  • Grundbetrag (Anwärtergrundbetrag), der sich am angestrebten Einstiegsamt orientiert.
  • ggf. Familienzuschlag und Zulagen.
  • In manchen Mangelbereichen können zusätzliche Sonderzuschläge gewährt werden.

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