Der Beamte auf Widerruf ist der niedrigste Status im Beamtenverhältnis und betrifft vor allem Personen im Vorbereitungsdienst, zum Beispiel Lehramtsreferendarinnen und -referendare oder Polizeianwärterinnen und -anwärter.
Der Zusatz „auf Widerruf“ bedeutet, dass das Beamtenverhältnis grundsätzlich jederzeit beendet werden kann. Es endet regulär mit dem erfolgreichen oder endgültig nicht bestandenen Abschluss der Ausbildung bzw. der Laufbahnprüfung.
- Beamte auf Widerruf erhalten während der Ausbildung Anwärterbezüge statt der vollen Besoldung.
- Sie haben bereits Anspruch auf Beihilfe.
- Nach bestandener Prüfung folgt in der Regel die Übernahme als Beamter auf Probe.