Die Verbeamtung auf Zeit begründet ein Beamtenverhältnis, das von vornherein auf eine bestimmte Dauer befristet ist. Anders als beim Beamten auf Lebenszeit endet es automatisch mit Ablauf der festgelegten Amtszeit.
Dieser Status ist eher die Ausnahme und betrifft vor allem bestimmte Ämter, etwa kommunale Wahlbeamte wie Bürgermeister oder bestimmte Leitungsfunktionen. Für die klassische Einstellung von Lehrkräften oder Polizeibediensteten spielt er in der Regel keine Rolle.
- Das Beamtenverhältnis auf Zeit endet mit Ablauf der Amtsperiode oder durch Wiederwahl.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können daraus Versorgungsansprüche entstehen.