Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Treuepflicht

Die Treuepflicht verpflichtet Beamte zu Loyalität gegenüber dem Staat und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie ist ein Kernbestandteil des Beamtenverhältnisses.

Die Treuepflicht ist eine der grundlegenden Pflichten im Beamtenverhältnis. Sie verlangt von Beamten besondere Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn und dem Staat sowie ein Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Diese besondere Bindung ist der Preis für die weitreichenden Rechte des Beamtenstatus wie Alimentation und hohen Kündigungsschutz. Das Beamtenverhältnis wird deshalb als Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet.

  • Beamte müssen sich innerhalb und außerhalb des Dienstes verfassungstreu verhalten.
  • Aus der Treuepflicht folgen weitere Pflichten wie Verschwiegenheit und Mäßigung.
  • Schwere Verstöße können disziplinarrechtliche Folgen bis zur Entfernung aus dem Dienst haben.

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