Der Versorgungsabschlag ist eine dauerhafte Kürzung des Ruhegehalts, die greift, wenn ein Beamter vor Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand tritt. Er ist das Pendant zu den Abschlägen bei einer vorgezogenen gesetzlichen Rente.
Hintergrund ist, dass die Versorgung bei einem früheren Ruhestandsbeginn über einen längeren Zeitraum gezahlt wird. Der Abschlag mindert das Ruhegehalt prozentual für jeden Monat des vorzeitigen Eintritts, meist bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstwert.
- Der Abschlag wirkt dauerhaft, also nicht nur in den ersten Jahren.
- In bestimmten Fällen, etwa langer Dienstzeit oder Schwerbehinderung, kann er entfallen oder geringer ausfallen.
- Die genaue Höhe hängt von den gesetzlichen Regelungen des Dienstherrn ab.