Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Verbeamtung

Die Verbeamtung ist die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis durch einen öffentlichen Dienstherrn. Sie begründet ein besonderes öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis mit eigenen Rechten und Pflichten.

Die Verbeamtung bezeichnet die Ernennung einer Person zur Beamtin oder zum Beamten. Anders als bei einem normalen Arbeitsvertrag entsteht dabei kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis, sondern ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zwischen der Person und ihrem Dienstherrn (z.B. einem Bundesland).

Mit der Verbeamtung sind besondere Rechte verbunden, etwa Beihilfe im Krankheitsfall, eine spätere Pension und ein hoher Kündigungsschutz. Im Gegenzug bestehen besondere Pflichten wie die Treuepflicht gegenüber dem Staat und das Streikverbot.

  • Voraussetzungen sind in der Regel deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit, gesundheitliche Eignung und ein einwandfreies Führungszeugnis.
  • Die Verbeamtung erfolgt meist stufenweise: zunächst auf Widerruf oder Probe, später auf Lebenszeit.

Für Lehrkräfte und Polizeibedienstete ist die Verbeamtung der übliche Weg in den Staatsdienst und häufig mit deutlichen finanziellen und sozialen Vorteilen gegenüber einer Anstellung als Tarifbeschäftigte verbunden.

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