Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Der Vorbereitungsdienst ist die praktische Ausbildungsphase vor der Verbeamtung, bei Lehrkräften das Referendariat. In dieser Zeit sind die Betroffenen meist Beamte auf Widerruf.

Der Vorbereitungsdienst ist die praxisorientierte Ausbildungsphase, die dem Einstieg in eine Beamtenlaufbahn vorausgeht. Bei angehenden Lehrkräften wird er als Referendariat bezeichnet.

Während des Vorbereitungsdienstes befinden sich die Auszubildenden in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Der Dienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab, etwa dem Zweiten Staatsexamen im Lehramt.

  • Verbindung von praktischer Tätigkeit und begleitender Ausbildung.
  • Abschluss durch eine Laufbahn- bzw. Staatsprüfung.
  • Nach erfolgreichem Abschluss folgt meist die Übernahme als Beamter auf Probe.

Das Referendariat ist damit die entscheidende Brücke zwischen Studium und dauerhafter Verbeamtung im Schuldienst.

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