Glossar · Fachbegriff einfach erklärt

Streikverbot für Beamte

Beamte in Deutschland dürfen nicht streiken. Das Streikverbot gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und hängt eng mit der Treuepflicht zusammen.

Das Streikverbot für Beamte besagt, dass Beamtinnen und Beamte in Deutschland nicht streiken dürfen. Es zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist eng mit der Treuepflicht verknüpft.

Hintergrund ist, dass Beamte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und der Staat auf ihre ständige Funktionsfähigkeit angewiesen ist. Als Ausgleich für den Verzicht auf das Streikrecht gewährt der Dienstherr Alimentation, Versorgung und einen hohen Schutz vor Entlassung.

  • Betroffen sind auch verbeamtete Lehrkräfte und Polizeibedienstete.
  • Beamte dürfen sich zwar in Verbänden organisieren, aber keine Arbeitskämpfe führen.
  • Das Streikverbot wurde von den obersten deutschen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte grundsätzlich bestätigt.

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