Pensionshöhe Lehrer: Warum die 71,75 % jetzt unter Druck geraten
71,75 Prozent deiner letzten Bezüge — das ist der maximale Versorgungssatz, mit dem Lehrkräfte heute ihre Pension berechnen. Für eine A13-Lehrkraft sind das rund 4.425 € brutto im Ruhestand. Doch die Rentenkommission hat im Juni 2026 empfohlen, das Pensionsniveau abzuschmelzen — und schon einmal, 2001, wurde der Höchstsatz von 75 auf 71,75 Prozent gesenkt. Was bedeutet das für deine Lehrer-Pension, und wie viel könnte am Ende wirklich auf deinem Konto fehlen?
- Was bedeuten die 71,75 % überhaupt?
- Wie hoch ist die Lehrer-Pension konkret?
- Was die Rentenkommission jetzt empfiehlt
- Schon einmal gesenkt: von 75 auf 71,75 %
- Was eine Absenkung dich kosten würde
- Wer ist betroffen — und wer nicht?
- Deine Pension & Lücke selbst berechnen
- Was du jetzt tun kannst
- Häufige Fragen
Was bedeuten die 71,75 % überhaupt?
Wenn du als Lehrkraft verbeamtet bist, berechnet sich deine Pension nicht aus Beitragsjahren wie bei der gesetzlichen Rente, sondern aus deiner ruhegehaltfähigen Dienstzeit mal einem festen Steigerungssatz. Für jedes Dienstjahr (in Vollzeit) bekommst du 1,79375 Prozent angerechnet — gedeckelt bei 71,75 Prozent. Diesen Höchstsatz erreichst du erst nach rund 40 Dienstjahren.
Die 71,75 Prozent beziehen sich auf deine letzten ruhegehaltfähigen Bezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1, ggf. Amtszulagen) — also auf das, was du am Ende deiner Laufbahn verdienst, nicht auf einen Lebensdurchschnitt. Genau das macht die Beamtenpension im Vergleich zur Rente so hoch.
Wichtig: Den vollen Höchstsatz von 71,75 % erreichen die wenigsten. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei Versorgungszugängen lag 2024 bei rund 66,9 Prozent — weil Teilzeit, ein späterer Berufseinstieg oder Elternzeiten die Dienstjahre reduzieren. Lehrkräfte mit Teilzeitphasen sind hier besonders betroffen.
Wie hoch ist die Pension von Lehrern konkret?
Konkret hängt deine Lehrer-Pension vor allem von zwei Stellschrauben ab: deiner Besoldungsgruppe (meist A12 oder A13) und deinen Dienstjahren. Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für die Brutto-Pension einer A13-Lehrkraft in der Endstufe (Grundgehalt rund 6.170 €, Stand 2025) — je nach erreichten Dienstjahren und damit Versorgungssatz.
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Richtwerte für A13-Endstufe (Grundgehalt ~6.170 €, ohne Familienzuschlag). Versorgungssatz = Dienstjahre × 1,79375 %, gedeckelt bei 71,75 %. Tatsächliche Werte variieren je nach Bundesland, Zuschlägen und Teilzeit.
A12 oder A13 macht einen großen Unterschied. Da die meisten Grund- und Sek-I-Lehrkräfte inzwischen nach A13 besoldet werden (in einigen Ländern noch im Stufenplan), lohnt der Vergleich: Bei vollen 40 Dienstjahren liegt die Brutto-Pension in A12 bei rund 4.070 €, in A13 bei rund 4.420 € — also etwa 350 € mehr pro Monat, lebenslang. Welche Besoldungsgruppe für dich gilt, kannst du weiter unten mit unserem Finder bestimmen.
Nicht vergessen — von brutto bleibt netto weniger: Auch Pensionen werden versteuert, und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an (mit Beihilfe-Anteil des Dienstherrn). Von rund 4.425 € brutto bleiben je nach Steuerlast typischerweise etwa 3.100–3.400 € netto. Sozialabgaben wie bei der gesetzlichen Rente entfallen aber.
Was die Rentenkommission jetzt empfiehlt
Im Juni 2026 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission ihre rund 33 Empfehlungen vorgelegt. Für Beamtinnen und Beamte steckt darin eine zentrale Botschaft — und sie ist zweischneidig.
Die gute Nachricht zuerst: Eine Einbeziehung in die gesetzliche Rente, wie sie Arbeitsministerin Bärbel Bas gefordert hatte, wird ausdrücklich nicht empfohlen. Du wechselst also nicht plötzlich ins Rentensystem. Die unbequeme Nachricht: Stattdessen empfiehlt die Kommission, das Pensionsniveau abzuschmelzen und stärker an das Rentenniveau anzugleichen.
Das empfiehlt die Kommission für Beamte konkret:
• Das Pensionsniveau soll abgeschmolzen werden — der Höchstsatz von 71,75 % ist genau die Stellschraube, an der eine solche Absenkung ansetzen würde.
• Verbeamtungen sollen seltener werden — für angehende Lehrkräfte könnte das mehr Angestelltenverhältnisse statt Verbeamtung bedeuten.
• Pensionsrückstellungen der Länder sollen verpflichtend werden.
Noch ist das nur eine Empfehlung, kein Gesetz. Aber sie trifft genau den Wert, mit dem du heute deine Pension planst. Und der Blick zurück zeigt: So ein Schritt ist nicht bloß Theorie.
Schon einmal gesenkt: von 75 auf 71,75 %
Die 71,75 Prozent sind selbst das Ergebnis einer Kürzung. Bis 2001 lag der Höchstversorgungssatz bei 75 Prozent. Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde er bundesgesetzlich schrittweise auf 71,75 Prozent abgesenkt — über acht Stufen, die bis 2014 in allen Bundesländern abgeschlossen waren. Der jährliche Steigerungssatz sank dabei von 1,875 auf 1,79375 Prozent.
Wichtig für die aktuelle Debatte: Das Bundesverfassungsgericht hat diese Absenkung gebilligt. Es gibt keinen verfassungsrechtlich „hergebrachten Grundsatz“, der einen Mindest-Höchstsatz von 75 oder 71,75 Prozent garantiert. Der Versorgungssatz ist laut Gericht nur ein Berechnungsfaktor — entscheidend ist die amtsangemessene Netto-Alimentation. Heißt im Klartext: Eine weitere Absenkung wäre rechtlich grundsätzlich möglich.
Zur Einordnung: In früheren Reformdebatten (u. a. ein Entwurf in NRW) war bereits ein Pensionsniveau von rund 65 Prozent im Gespräch. Gewerkschaften sind dagegen vorgegangen. Eine Absenkung muss zudem „abstandswahrend“ zur Grundsicherung und zur gesetzlichen Rente bleiben — ein freier Fall nach unten ist also nicht möglich, eine moderate weitere Absenkung aber durchaus denkbar.
Was eine Absenkung dich kosten würde
Damit du ein Gefühl für die Größenordnung bekommst: Nehmen wir eine Lehrkraft in A13, Endstufe, mit dem heutigen Höchstsatz. Sinkt der Versorgungssatz, sinkt die Brutto-Pension proportional mit. Die folgenden Werte sind vereinfachte Beispielrechnungen auf Basis eines ruhegehaltfähigen Grundgehalts von rund 6.170 € (A13-Endstufe).
Achtung, Denkfalle: Die Brutto-Beträge unten sind nominal — also der Eurobetrag, der später auf dem Kontoauszug steht. Was du dir davon wirklich kaufen kannst, ist eine andere Frage. Bei 2,5 % Inflation über 30 Jahre (typisch für eine junge Lehrkraft bis zur Pension) halbiert sich die Kaufkraft. Dreh die Karten um — der untere Wert zeigt, was die Pension in heutigem Geld wirklich wert ist.
👆 Tippe auf eine Karte: oben der Auszahlbetrag, unten die echte Kaufkraft
Nominalwerte: A13-Endstufe, Versorgungssatz × ruhegehaltfähige Bezüge. Reale Kaufkraft: abgezinst mit 2,5 % Inflation über 30 Jahre (Faktor ≈ 2,10), gerundet. Je näher deine Pension, desto kleiner der Inflationseffekt — bei kürzerem Zeithorizont fällt der Kaufkraftverlust geringer aus.
Zwei Effekte überlagern sich hier also: Eine politische Absenkung des Versorgungssatzes kostet dich einige Hundert Euro im Monat — und die Inflation entwertet den Rest über die Jahrzehnte zusätzlich. Beides zusammen macht aus einer scheinbar üppigen Brutto-Pension real deutlich weniger, als die nackte Zahl vermuten lässt. Genau deshalb lohnt es sich, die eigene Pension nicht nur zu kennen, sondern verschiedene Szenarien inklusive Inflation durchzurechnen.
Hinweis: Das sind illustrative Beispielwerte zur Veranschaulichung, keine Prognose. Ob, wann und wie stark der Versorgungssatz angepasst wird, ist offen und Sache des Gesetzgebers. Deine tatsächliche Pension hängt von Bundesland, Besoldungsgruppe, Dienstjahren und Teilzeit ab.
Wer ist betroffen — und wer nicht?
Eine Absenkung des Versorgungssatzes würde — wenn sie käme — wie schon 2001 voraussichtlich über lange Übergangsfristen laufen. Erfahrungsgemäß trifft so etwas vor allem jüngere Jahrgänge, während rentennahe Lehrkräfte weitgehend geschützt bleiben.
- Bestehende Pensionäre: Laufende Pensionen genießen Vertrauensschutz und werden bei solchen Reformen praktisch nie rückwirkend gekürzt.
- Lehrkräfte kurz vor der Pension: Meist nur minimal betroffen, da Absenkungen stufenweise greifen.
- Junge Lehrkräfte & Referendare: Die Gruppe, die ein abgeschmolzenes Pensionsniveau am ehesten spüren würde — gerade weil bis zur eigenen Pension noch Jahrzehnte und mehrere Reformen liegen.
- Angehende Lehrkräfte: Hier kommt die Empfehlung „seltener verbeamten“ hinzu — wer im Angestelltenverhältnis (TV-L) bleibt, ist ohnehin in der gesetzlichen Rente statt im Pensionssystem.
Beamtenrecht ist außerdem Ländersache. Eine Absenkung müsste jedes Bundesland für seine Lehrkräfte selbst umsetzen — was zu einem Flickenteppich führen kann, ähnlich wie schon bei der A12/A13-Frage.
Deine Pension und Versorgungslücke selbst berechnen
Genau hier wird die Debatte konkret: Mit dem Gehaltsrechner ermittelst du in wenigen Minuten deinen persönlichen Versorgungssatz und deine Pension — und kannst durchspielen, was eine Absenkung für dich bedeuten würde. Der Gehaltsrechner von EinfachVerbeamtet führt dich Schritt für Schritt durch Pension, Versorgungslücke und nötige Sparrate. So sieht das aus:
Pension berechnen (nach BeamtVG)
Du gibst Besoldungsgruppe, Bundesland, Dienstjahre und Geburtsjahr ein — der Rechner ermittelt deinen Versorgungssatz (max. 71,75 %) und zeigt Brutto- und Netto-Pension. Im Beispiel: A13 in Bayern, 32 Dienstjahre, Pensionseintritt mit 67 → rund 4.095 € brutto bzw. 3.321 € netto.
Individuelle Faktoren berücksichtigen
Teilzeit-Jahre, Ausfallzeiten (§6 BeamtVG) und der Kindererziehungszuschlag (§50a) fließen direkt in die Berechnung ein. Gerade Teilzeit und Elternzeit senken den Versorgungssatz spürbar — hier siehst du sofort, wie stark.
Versorgungslücke ermitteln
Über Lebenserwartung, Inflationsrate und dein angestrebtes Rentenniveau berechnet das Tool, wie viel Netto dir im Ruhestand zum Wunschbudget fehlt — und welcher Kapitalbedarf inklusive Inflation daraus entsteht.
Sparrate für den ETF-Sparplan bestimmen
Zum Schluss zeigt der Rechner, welche monatliche Sparrate nötig ist, um die Lücke zu schließen — mit einstellbarer Rendite für Anspar- und Pensionsphase und Berücksichtigung von bereits vorhandenem Vermögen.
Gut zu wissen: Alle vier Schritte bauen aufeinander auf — du gibst deine Daten nur einmal ein, der Rechner übernimmt sie automatisch von Tab zu Tab. Die Werte oben sind ein Beispiel; deine echten Zahlen können stark abweichen.
Welche Besoldungsgruppe habe ich als Lehrkraft?
Für den Rechner brauchst du deine Besoldungsgruppe. Wähle Bundesland und Schulart — wir zeigen dir den wahrscheinlichen Richtwert. (Quereinsteiger und Angestellte im TV-L können abweichen.)
Richtwerte Stand Juni 2026. Maßgeblich ist immer das Landesbesoldungsgesetz deines Bundeslandes; konkrete Eingruppierung hängt von Lehramt, Laufbahn und Einstellungsdatum ab.
Was du jetzt tun kannst
Panik ist fehl am Platz — aber Kopf in den Sand auch nicht. Die Debatte zeigt vor allem eines: Die Pension ist kein in Stein gemeißeltes Versprechen mehr. Gerade als jüngere Lehrkraft solltest du nicht blind auf 71,75 % planen, sondern dir selbst ein Polster aufbauen. Drei konkrete Schritte:
- Kenne deine Zahlen. Berechne deinen voraussichtlichen Versorgungssatz und deine Pension — und spiele durch, was eine Absenkung auf 67 oder 65 % bedeuten würde.
- Beziffere deine Versorgungslücke. Die Differenz zwischen deinem letzten Netto und deiner Netto-Pension ist deine reale Lücke. Sie wächst, wenn der Versorgungssatz sinkt.
- Sichere die ersten Dienstjahre ab. Volle Pensionsansprüche entstehen erst nach Jahren. Wirst du vorher dienstunfähig, greift die staatliche Versorgung nur eingeschränkt — eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke von Tag 1 an.
Häufige Fragen
- BMI – Beamtenversorgung: Höchstruhegehaltssatz 71,75 %
- § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts
- Handelsblatt – Beamte bleiben außen vor (21.06.2026)
- Handelsblatt – Die wichtigsten Empfehlungen der Kommission (21.06.2026)
- Beamtenversorgung-Online – Absenkung 75 % auf 71,75 % (Versorgungsänderungsgesetz 2001)
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