Die ruhegehaltfähige Dienstzeit ist ein zentraler Faktor für die Höhe der Pension. Sie umfasst die Zeiten, die bei der Berechnung des Ruhegehaltssatzes berücksichtigt werden.
Grundsätzlich zählt die im Beamtenverhältnis geleistete Dienstzeit. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Zeiten anerkannt werden, etwa bestimmte Ausbildungs- oder Vordienstzeiten. Je mehr anrechenbare Zeit zusammenkommt, desto höher der Ruhegehaltssatz, bis zum gesetzlichen Höchstsatz.
- Kernbestandteil ist die aktive Dienstzeit als Beamter.
- Zusätzlich können bestimmte anrechenbare Zeiten hinzukommen.
- Nicht jede berufliche Vorzeit wird automatisch anerkannt.