Altersvorsorge · Riester
Riester umwandeln als Beamter: So funktioniert der Wechsel ins Altersvorsorgedepot
Dein Riester-Vertrag ist teuer oder renditeschwach – aber kündigen willst du nicht, weil die Förderung verloren ginge. Die Lösung: der förderunschädliche Übertrag ins neue Altersvorsorgedepot ab 2027. Dieser Leitfaden zeigt, wie der Wechsel abläuft, was du beachten musst und wie viel du dadurch gewinnst.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten · Frage per WhatsApp
Kann ich meinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot umwandeln?
Ja. Mit der Reform der privaten Altersvorsorge soll ab 2027 ein förderunschädlicher Wechsel deines angesparten Riester-Guthabens in das neue Altersvorsorgedepot möglich werden. Der große Unterschied zur Kündigung: deine komplette Förderung wandert mit – kein zurückgezahlter Cent an Zulagen, keine Steuernachforderung. Du tauschst einen oft teuren Altvertrag gegen eine schlanke, chancenreiche Depotlösung, ohne die staatlichen Vorteile aufzugeben.
Was „umwandeln“ wirklich bedeutet
Viele verwechseln Umwandeln mit Kündigen – dabei ist es das genaue Gegenteil. Beim Umwandeln (auch Übertrag oder Wechsel genannt) bleibt dein angespartes Kapital im geförderten System. Es wandert nur von einem Vertrag in einen anderen, besseren.
Der entscheidende Unterschied
Eine Kündigung gilt steuerlich als schädliche Verwendung: Der Staat holt sich die gewährten Zulagen und Steuerermäßigungen zurück, dein Guthaben schrumpft entsprechend. Beim Umwandeln passiert das Gegenteil – das Kapital bleibt zweckgebunden in der Altersvorsorge, also greift keine Rückforderung. Genau darum ist der Übertrag in fast allen Fällen die klügere Entscheidung.
Das neue Altersvorsorgedepot kommt mit der Reform der privaten Altersvorsorge und startet voraussichtlich 2027. Es ist eine kostengünstige, renditeorientierte Depotlösung mit gesetzlich gedeckelten Kosten von maximal 1,0 % – ein klarer Vorteil gegenüber vielen alten Riester-Verträgen mit Effektivkosten von 1,5 % und mehr.
Warum sich der Wechsel lohnt
Der Hauptgrund für einen Wechsel sind die Kosten. Viele ältere Riester-Verträge haben hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die einen erheblichen Teil der Rendite auffressen. Das Altersvorsorgedepot ist deutlich günstiger.
✗ Alter Riester-Vertrag
- Oft 1,5–2,5 % Effektivkosten
- Beitragsgarantie bremst Rendite
- Wenig Aktien-/ETF-Anteil
- Intransparente Kostenstruktur
✓ Altersvorsorgedepot
- Max. 1,0 % Kosten (gesetzlich)
- Volle Renditechancen am Kapitalmarkt
- Breite ETF-Auswahl möglich
- Transparente Kosten
Dazu kommt für Beamte ein weiterer Pluspunkt: Beim Altersvorsorgedepot bist du unmittelbar förderberechtigt – der bisher oft nötige Umweg über den Ehepartner entfällt.
Was bringt dir der Wechsel? Der Rechner
Stell deine Werte ein und sieh, wie viel mehr Endkapital der Wechsel ins Altersvorsorgedepot dir bringt – allein durch die niedrigeren Kosten, bei gleicher Einzahlung.
Als Rentenbeginn ist das 67. Lebensjahr hinterlegt. Bei deinem Alter bleiben also noch 20 Jahre Ansparzeit.
Verglichen wird dein aktueller Vertrag mit dem Altersvorsorgedepot (1 % Kosten, gesetzliche Grenze ab 2027). Grundannahme: 5 % Rendite vor Kosten, bei beiden gleich.
Vereinfachtes Modell: monatliche Verzinsung auf den laufenden Eigenbeitrag, die Effektivkosten mindern die Rendite jährlich. Steuern in der Auszahlphase sind nicht berücksichtigt. Es handelt sich um eine unverbindliche Beispielrechnung ohne Gewähr für die tatsächliche Entwicklung.
So läuft der Wechsel ab
Der Übertrag ist unkomplizierter, als viele denken – du musst dich um die meisten Schritte nicht selbst kümmern. So gehst du vor:
Aktuellen Vertrag prüfen
Produktinformationsblatt und Standmitteilung raussuchen. Daraus ergeben sich Guthaben, Kosten und Förderhöhe – die Basis für den Vergleich.
Passendes Altersvorsorgedepot wählen
Ab 2027 gibt es zertifizierte Depot-Anbieter. Wichtig sind niedrige Kosten und eine breite ETF-Auswahl. Wir helfen dir bei der Auswahl.
Übertrag beauftragen
Der neue Anbieter fordert dein Guthaben beim alten Anbieter an. Die Förderung wandert mit – du musst keine Zulagen zurückzahlen.
Weiter besparen
Im neuen Depot zahlst du wie gewohnt weiter ein und sicherst dir die vollen Zulagen – jetzt aber zu deutlich niedrigeren Kosten.
Voraussetzungen und was du beachten musst
Zertifizierter Zielvertrag: Der Übertrag ist nur förderunschädlich, wenn das Zielprodukt ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag ist. Das Altersvorsorgedepot erfüllt diese Voraussetzung.
Wechselkosten im Blick: Manche Altanbieter verlangen eine Wechsel- oder Stornogebühr. Die neue Reform sieht vor, solche Gebühren zu begrenzen – trotzdem vorher prüfen.
Bestandsschutz nutzen: Deine bisherigen Zulagen und Steuervorteile genießen Bestandsschutz und bleiben beim Wechsel erhalten.
Was speziell für Beamte gilt
Für Beamte hat der Wechsel einen besonderen Reiz. Im klassischen Riester-System lief die Förderung für dich häufig nur indirekt – typischerweise abgeleitet über den zulagenberechtigten Ehepartner. Das Altersvorsorgedepot dreht diese Logik um: Hier zählst du selbst zum unmittelbar berechtigten Personenkreis. Wenn deine Versorgung nicht den vollen Höchstsatz von 71,75 % erreicht, zählt jeder Prozentpunkt Kostenersparnis in der Zusatzvorsorge umso mehr.
Doppelter Vorteil für dich
Du senkst die Kosten und vereinfachst deine Förderung. Angesichts der Diskussion um sinkende Pensionsniveaus ist jeder Euro zusätzliche Vorsorge wertvoll.
Dein persönlicher Ansprechpartner
Florian
Du willst wissen, ob sich der Wechsel ins Altersvorsorgedepot für dich lohnt? Schick mir dein Produktinformationsblatt, ich rechne dir ehrlich aus, wie viel du durch niedrigere Kosten gewinnst – unabhängig und ohne Verkaufsdruck.
Häufige Fragen
Nein. Beim förderunschädlichen Übertrag bleiben alle bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten. Das ist der entscheidende Unterschied zur Kündigung, bei der die Förderung zurückgefordert wird.
Das Altersvorsorgedepot startet voraussichtlich 2027 im Zuge der Reform der privaten Altersvorsorge. Ab dann soll ein förderunschädlicher Übertrag bestehender Riester-Verträge möglich sein.
Der Übertrag selbst ist förderunschädlich, es fallen keine Rückzahlungen an. Manche Altanbieter verlangen jedoch eine Wechsel- oder Stornogebühr. Die Reform sieht vor, solche Gebühren zu begrenzen. Am besten vorher beim Altanbieter erfragen.
Wenn dein aktueller Vertrag bereits sehr niedrige Kosten hat (unter 1 %), ist der Vorteil geringer. Bei den meisten älteren Verträgen mit 1,5 % oder mehr Effektivkosten bringt der Wechsel jedoch deutlich mehr Endkapital. Der Rechner oben zeigt dir deinen konkreten Fall.
Nein. Beim Übertrag fordert der neue Anbieter dein Guthaben direkt beim alten Anbieter an. Du musst nicht selbst kündigen – das wäre sogar kontraproduktiv, weil eine Kündigung förderschädlich wäre.
Ja. Beim Altersvorsorgedepot bist du als Beamter sogar unmittelbar förderberechtigt – der bisher oft nötige Umweg über den Ehepartner entfällt. Das macht den Wechsel für dich besonders attraktiv.
Quellen & weiterführende Informationen
Wechsel prüfen lassen
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Unterlagen per E-Mail sendenoder direkt per WhatsApp: +49 162 7925649
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung. Angaben nach bestem Wissen, Stand Juli 2026. Das Altersvorsorgedepot startet voraussichtlich 2027; Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
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