Riester kündigen oder umwandeln? Der teure Fehler – und die bessere Alternative

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
01. Juli 2026 · 9 Min. Lesezeit
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Riester kündigen oder umwandeln? Der teure Fehler – und die bessere Alternative

Altersvorsorge · Riester

Riester kündigen oder umwandeln? Der teure Fehler – und die bessere Alternative

Viele wollen ihren Riester-Vertrag einfach loswerden. Doch eine Kündigung ist fast immer die teuerste Lösung – du verlierst alle Zulagen und Steuervorteile. Dieser Leitfaden zeigt, was bei einer Kündigung wirklich passiert, welche Alternativen du hast und wann sich welcher Weg lohnt.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten · Frage per WhatsApp

Sollte ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Meist nein. Bei einer Kündigung werden alle Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert – oft mehrere tausend Euro. Besser sind fast immer die förderunschädlichen Alternativen: beitragsfrei stellen, den Anbieter wechseln oder ab 2027 den Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine echte Kündigung sinnvoll.

Was bei einer Riester-Kündigung wirklich passiert

Eine Kündigung klingt nach dem einfachsten Weg, einen ungeliebten Vertrag loszuwerden. Steuerlich und förderrechtlich ist sie aber ein „schädliche Verwendung“ – und das hat Folgen.

Wenn du deinen Riester-Vertrag kündigst und dir das Guthaben auszahlen lässt, fordert der Staat alle Vorteile zurück, die du über die Jahre bekommen hast:

Das wird bei der Kündigung zurückgefordert

Alle Grundzulagen (175 € pro Jahr), alle Kinderzulagen (bis 300 € pro Kind und Jahr) und alle Steuervorteile, die du über den Sonderausgabenabzug erhalten hast. Zusätzlich sind die Erträge und Wertsteigerungen ganz normal zu versteuern.

Was am Ende übrig bleibt, nennt sich Rückkaufswert – und der liegt gerade bei älteren oder teuren Verträgen oft deutlich unter dem, was du eingezahlt hast. Denn die Abschlusskosten wurden meist in den ersten Jahren verrechnet.

Was eine Kündigung dich kostet – ein Beispiel

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt, warum die Kündigung so teuer ist. Angenommen, du hast über 12 Jahre in einen Riester-Vertrag eingezahlt:

PositionBetrag
Aktuelles Guthaben im Vertrag~ 14.000 €
Rückzahlung Zulagen (12 Jahre)– 2.100 €
Rückzahlung Steuervorteile– 1.800 €
Versteuerung der Erträge– 600 €
Das bleibt dir am Ende~ 9.500 €

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Vereinfachtes Beispiel. Die tatsächlichen Beträge hängen von deinem Vertrag, deinem Steuersatz und der Anzahl der Förderjahre ab. In diesem Fall „verbrennst“ die Kündigung rund 4.500 € an Förderung und Erträgen.

Kündigen vs. Umwandeln: der direkte Vergleich

Der entscheidende Punkt: Fast alles, was du dir von einer Kündigung erhoffst (raus aus einem teuren oder unpassenden Vertrag), erreichst du besser über die förderunschädlichen Alternativen – ohne die Förderung zu verlieren.

✗ Kündigung

  • Alle Zulagen zurückzahlen
  • Steuervorteile zurückzahlen
  • Erträge versteuern
  • Rückkaufswert oft unter Einzahlung
  • Förderung unwiderruflich weg

✓ Umwandeln / Wechseln

  • Alle Zulagen bleiben erhalten
  • Keine Steuernachzahlung
  • Kosten können sinken
  • Guthaben bleibt investiert
  • Förderung läuft weiter

Welche Lösung passt zu deinem Grund?

Die meisten Menschen wollen aus einem konkreten Grund kündigen. Fast jeder dieser Gründe hat eine bessere Lösung als die Kündigung. Diese Tabelle ordnet die typischen Motive der jeweils sinnvollsten Alternative zu:

Bessere Lösung: Anbieter wechseln oder ins Depot übertragen – deine Förderung bleibt erhalten, nur die Kosten sinken.

Bessere Lösung: Beitrag senken oder beitragsfrei stellen – du behältst alle bereits erhaltenen Zulagen.

Bessere Lösung: Ab 2027 förderunschädlich ins renditestarke Altersvorsorgedepot übertragen.

Bessere Lösung: Beitragsfrei stellen und später neu entscheiden – so hältst du dir alle Wege offen.

Bessere Lösung: Förderunschädlicher Übertrag statt Verlust – du gibst die staatliche Förderung nicht auf.

Bessere Lösung: Nur hier ist eine Kündigung ggf. vertretbar – aber erst prüfen, ob es andere Reserven gibt.

Wie du siehst: In fünf von sechs Fällen gibt es einen Weg, der dich besser stellt als die Kündigung – weil die Förderung erhalten bleibt.

Deine 4 Alternativen zur Kündigung

Bevor du kündigst, solltest du diese vier Wege kennen. Sie lösen fast jedes Problem, das dich zur Kündigung treibt – und behalten die Förderung.

1. Beitragsfrei stellen

Du kannst deinen Vertrag ruhen lassen: Du zahlst nichts mehr ein, das angesparte Guthaben bleibt aber im Vertrag und wird weiter verzinst. Die bereits erhaltene Förderung musst du nicht zurückzahlen. Sinnvoll, wenn du aktuell keine Beiträge leisten kannst oder willst, den Vertrag aber nicht endgültig aufgeben möchtest.

2. Anbieter oder Produkt wechseln

Innerhalb des Riester-Systems darfst du zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Dein Guthaben und die komplette Förderung wandern mit – du zahlst keine Zulagen zurück. Ideal, wenn dein Hauptproblem die hohen Kosten deines Vertrags sind.

3. Ab 2027 ins Altersvorsorgedepot übertragen

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge kommt 2027 das Altersvorsorgedepot – eine günstige, renditestarke Depotlösung. Der Übertrag ist förderunschädlich: Alle Zulagen bleiben, die Kosten sinken deutlich. Für viele die attraktivste Alternative. Details im Leitfaden Riester umwandeln.

4. Förderung ruhen lassen und später entscheiden

Du musst dich nicht sofort festlegen. Oft ist es klug, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und die neue Depot-Option ab 2027 abzuwarten. So hältst du dir alle Wege offen, ohne Förderung zu verlieren.

Der rote Faden

Ein teurer oder unpassender Vertrag ist kein Grund zum Kündigen, sondern zum Prüfen und Umschichten. Erst wenn du weißt, was dein Vertrag kostet und was er wert ist, kannst du sinnvoll entscheiden.

Wann eine Kündigung doch sinnvoll sein kann

Es gibt sie, die Ausnahmen – auch wenn sie selten sind. Eine Kündigung kann in diesen Fällen vertretbar sein:

Sehr geringes Guthaben: Bei Kleinstbeträgen kann der Anbieter den Vertrag ohnehin als „Kleinbetragsrente“ kapitalisieren. Dann ist der Aufwand einer Fortführung oft höher als der Nutzen.

Akuter, dringender Geldbedarf: Wenn du das Geld jetzt zwingend brauchst und keine andere Reserve hast, kann die Auszahlung trotz Verlusten ein Weg sein – das sollte aber die absolute Ausnahme bleiben.

Du hast nie Förderung erhalten: In seltenen Fällen wurde nie eine Zulage gewährt. Dann fällt die Rückforderung kleiner aus – trotzdem lohnt vorher eine Prüfung.

In allen anderen Fällen gilt: Erst prüfen, dann entscheiden. Eine vorschnelle Kündigung lässt sich nicht rückgängig machen.

Riester kündigen oder umwandeln? Der teure Fehler – und die bessere Alternative

Die Kündigung kostet nicht nur die zurückgeforderte Förderung – du verlierst auch alles, was der Vertrag bis zur Rente noch erwirtschaften könnte. Stell deine Werte ein und sieh selbst, welcher Weg dich am besten stellt:

14.000 €
12 Jahre
0
100 €
47 Jahre

Gerechnet wird bis zum Rentenbeginn mit 67 – daraus ergibt sich deine Restlaufzeit von 20 Jahren.

1,8 %
teuer

Verlust bei Kündigung = zurückzuzahlende Zulagen (175 €/Jahr Grundzulage, 300 €/Jahr je Kind) plus geschätzter Steuervorteil. Beim Übertrag ins Altersvorsorgedepot (1 % Kosten) bleiben alle Zulagen erhalten.

Verlust bei Kündigung
Vertrag behalten (Endkapital)
Übertrag ins Altersvorsorgedepot

Vereinfachte Modellrechnung mit monatlicher Verzinsung auf deinen Eigenbeitrag, Grundannahme 5 % Rendite vor Kosten. Kündigungsverlust und Anlagerendite sind Näherungswerte. Keine Berücksichtigung von Steuern in der Auszahlphase. Keine Garantie für die tatsächliche Wertentwicklung.

Bekommst du die volle Zulage – oder nur anteilig?

Viele wissen nicht: Die volle Riester-Zulage gibt es nur, wenn du den Mindesteigenbeitrag zahlst – das sind 4 % deines Brutto-Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen, maximal 2.100 € im Jahr). Zahlst du weniger, wird die Zulage anteilig gekürzt. Prüfe, ob dein Beitrag reicht:

40.000 €
0
100 €
Nötiger Mindestbeitrag pro Monat
Deine Zulage pro Jahr

Grundzulage 175 €/Jahr, Kinderzulage 300 €/Jahr je Kind (185 € für vor 2008 geborene Kinder). Mindesteigenbeitrag = 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, mind. 60 € Sockelbeitrag, max. 2.100 €. Vereinfachte Berechnung ohne Berücksichtigung individueller Sonderfälle.

Drei häufige Irrtümer über die Riester-Kündigung

„Ich bekomme wenigstens meine Einzahlungen zurück“

Falsch. Ausgezahlt wird der Rückkaufswert nach Abzug der Rückforderungen – bei teuren Verträgen liegt der oft unter dem, was du eingezahlt hast.

„Kündigen ist der einzige Weg, da rauszukommen“

Falsch. Beitragsfrei stellen, Anbieterwechsel und der Depot-Übertrag ab 2027 sind allesamt Wege, die dich vom alten Vertrag lösen – ohne Förderverlust.

„Bei einem schlechten Anbieter hilft nur Kündigung“

Falsch. Genau dafür gibt es den Anbieterwechsel innerhalb des Riester-Systems: Dein Guthaben und die Förderung wandern mit zu einem besseren Vertrag.

So gehst du richtig vor

Statt vorschnell zu kündigen, folge diesen Schritten – sie kosten dich wenig Zeit und bewahren dich vor teuren Fehlern.

1

Unterlagen raussuchen

Produktinformationsblatt und letzte Standmitteilung bereitlegen. Daraus ergeben sich Kosten, Guthaben und Förderhöhe.

2

Kosten prüfen

Sind die Effektivkosten zu hoch? Das ist meist der eigentliche Grund für Unzufriedenheit – und lässt sich ohne Kündigung lösen.

3

Alternative wählen

Beitragsfrei stellen, Anbieter wechseln oder ab 2027 ins Depot übertragen – je nachdem, was zu deiner Situation passt.

4

Umsetzen lassen

Den gewählten Weg beim Anbieter beauftragen – oder dir dabei helfen lassen, damit nichts schiefgeht.

Was speziell für Beamte gilt

Als Beamtin oder Beamter warst du bei Riester meist nur mittelbar zulagenberechtigt – oft über den Ehepartner. Eine Kündigung trifft dich deshalb doppelt: Du verlierst die ohnehin begrenzte Förderung, obwohl du als Beamter auf jede zusätzliche Altersvorsorge angewiesen bist – gerade wenn deine Pension unter dem Höchstsatz von 71,75 % liegt.

Ab 2027 wird der Wechsel für dich attraktiver

Beim Übertrag ins Altersvorsorgedepot bist du unmittelbar förderberechtigt – der Ehepartner-Umweg entfällt. Gerade angesichts der Diskussion um sinkende Pensionsniveaus ist der Erhalt deiner Vorsorge wichtiger denn je.

Florian – Gründer von EinfachVerbeamtet

Dein persönlicher Ansprechpartner

Florian

Bevor du deinen Riester-Vertrag kündigst, lass ihn kurz prüfen. Schick mir dein Produktinformationsblatt, ich sage dir ehrlich, ob eine Kündigung wirklich sinnvoll ist – oder ob eine der Alternativen dich besser stellt. Unabhängig und ohne Verkaufsdruck.

Per WhatsApp schreiben oder direkt anrufen: +49 162 7925649

Häufige Fragen

Nicht unbedingt. Ausgezahlt wird der Rückkaufswert abzüglich zurückgeforderter Zulagen und Steuervorteile. Gerade bei älteren Verträgen mit hohen Abschlusskosten kann der Betrag unter deinen Einzahlungen liegen.

Bei einer schädlichen Kündigung ja – alle Grund- und Kinderzulagen sowie die über den Sonderausgabenabzug erhaltenen Steuervorteile werden zurückgefordert. Deshalb sind die förderunschädlichen Alternativen fast immer besser.

Du zahlst keine Beiträge mehr ein, lässt den Vertrag aber bestehen. Das Guthaben bleibt investiert, die bereits erhaltene Förderung musst du nicht zurückzahlen. So hältst du dir alle Optionen offen, ohne Verluste zu realisieren.

Ab 2027 soll ein förderunschädlicher Übertrag in das neue Altersvorsorgedepot möglich sein. Dabei bleiben alle Zulagen erhalten und die Kosten sinken meist deutlich. Für viele ist das die beste Alternative zur Kündigung.

Nein – bei zu hohen Kosten ist ein Anbieterwechsel oder der Übertrag ins Depot der bessere Weg. Beide senken die Kosten, ohne dass du die Förderung verlierst. Prüfe zuerst deine Effektivkosten, bevor du über eine Kündigung nachdenkst.

Die Kündigungsfristen stehen in deinem Vertrag, meist sind es einige Wochen zum Quartals- oder Jahresende. Die Auszahlung des Rückkaufswerts und die Verrechnung mit der Zulagenstelle können anschließend mehrere Wochen bis Monate dauern.

Wohn-Riester (Eigenheimrente) funktioniert anders als ein Riester-Sparvertrag. Hier ist das geförderte Kapital an die selbst genutzte Immobilie gebunden. Eine „Kündigung“ im klassischen Sinne gibt es kaum – bei Aufgabe der Selbstnutzung greifen Sonderregeln. Lass diesen Fall individuell prüfen.

Ja. Ein ruhend gestellter Vertrag kann in der Regel jederzeit wieder mit Beiträgen bespart werden. Das macht das Beitragsfreistellen zur flexibelsten Lösung, wenn du unsicher bist – du hältst dir alle Türen offen.

Nein. Beim Wechsel innerhalb des Riester-Systems wird dein Guthaben samt Förderung auf den neuen Vertrag übertragen. Es entsteht keine schädliche Verwendung, also keine Rückzahlung von Zulagen oder Steuervorteilen. Achte nur auf eventuelle Wechselgebühren des alten Anbieters.

Bevor du kündigst: lass es prüfen

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung. Angaben nach bestem Wissen, Stand Juli 2026. Ob eine Kündigung oder eine Alternative für dich sinnvoll ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

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