Altersvorsorge · Riester & Reform 2027
Riester kündigen oder umwandeln? Der teure Fehler – und die bessere Alternative
Viele Riester-Sparer denken ans Kündigen – und machen damit oft einen teuren Fehler. Denn bei einer Kündigung musst du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Dieser Leitfaden zeigt dir, was Kündigen wirklich kostet, wann es doch sinnvoll sein kann und warum Umwandeln ab 2027 meist die bessere Wahl ist.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Lesezeit: ca. 9 Minuten · Frage per WhatsApp
Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
In den allermeisten Fällen: nein. Eine Kündigung gilt als förderschädlich – du musst alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, und der Rückkaufswert ist oft deutlich niedriger als das Guthaben. Besser sind fast immer: beitragsfrei stellen, Anbieter wechseln oder ab 2027 förderunschädlich ins Altersvorsorgedepot übertragen. Kündigen lohnt nur in wenigen Ausnahmefällen.
Was beim Kündigen wirklich passiert
Riester wurde geschaffen, damit du mit staatlicher Hilfe eine lebenslange Zusatzrente aufbaust. Wenn du kündigst, nutzt du das Geld nicht mehr für diesen Zweck – das nennt der Gesetzgeber förderschädliche Verwendung (§ 93 EStG). Die Folge ist unangenehm:
Du zahlst die komplette Förderung zurück
Sämtliche Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) und alle Steuervorteile, die du je bekommen hast, werden zurückgefordert. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) berechnet den Betrag, dein Anbieter zieht ihn vom Guthaben ab. Bei länger laufenden Verträgen sind das schnell mehrere tausend Euro.
Dazu kommt: Der Rückkaufswert ist fast immer deutlich niedriger als das, was in deinen Unterlagen steht. Denn die Abschluss- und Vertriebskosten wurden größtenteils in den ersten Jahren verrechnet – wer früh kündigt, verliert davon am meisten. Und auf erzielte Erträge (Zinsen, Kursgewinne) fallen zusätzlich Abgeltungssteuer und Soli an. Deine eigenen Einzahlungen musst du dagegen nicht erneut versteuern.
Unterm Strich: Von dem schönen Guthaben in deiner Standmitteilung bleibt nach Kündigung oft nur ein Bruchteil übrig.
Rechenbeispiel: So viel kostet die Kündigung
Ein typischer Fall macht den Verlust greifbar – eine Person mit einem Kind (geboren vor 2008), 13 Jahre lang 100 € im Monat eingezahlt:
| Eingezahlte Eigenbeiträge | 15.600 € |
| Erhaltene Zulagen (360 €/Jahr) | + 4.680 € |
| Guthaben laut Standmitteilung (ca.) | ~ 20.280 € |
| Ausgezahlter Rückkaufswert | ~ 15.600 € |
| Verlust allein durch Zulagen-Rückzahlung | ~ 4.680 € |
Das sind rund 23 % des Guthabens – und die zurückzuzahlenden Steuervorteile sind hier noch gar nicht eingerechnet. Mit ihnen wird es meist noch deutlich teurer. Wer denselben Betrag stattdessen förderunschädlich überträgt, behält jeden Cent.
Vereinfachtes Beispiel nach öffentlich verfügbaren Modellrechnungen. Tatsächliche Werte hängen von Vertrag, Laufzeit und Steuersatz ab.
Wenn die Kündigung zum Bumerang wird
Es gibt einen Fall, der besonders böse endet – und den kaum jemand auf dem Schirm hat:
Reicht das Guthaben nicht, zahlst du drauf
Wenn dein Vertrag noch nicht lange läuft, kann das angesparte Kapital nicht ausreichen, um die Förderung zurückzuzahlen. Dann fordert die ZfA den Restbetrag direkt von dir ein. Aus einer Kündigung, mit der du eigentlich Geld freimachen wolltest, wird eine Nachzahlung. Besonders bitter, wenn die Kündigung aus finanzieller Not kam.
Noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Mit der Kündigung entfällt auch der Pfändungsschutz. Ein Riester-Guthaben ist normalerweise vor Gläubigern und im Fall längerer Arbeitslosigkeit geschützt („Hartz-IV-sicher“). Sobald du kündigst und dir das Geld auszahlen lässt, ist dieser Schutz weg.
Deine drei besseren Alternativen
Fast immer gibt es einen klügeren Weg als die Kündigung. Klicke auf die Karten für die Details:
Du stoppst die Einzahlungen, der Vertrag läuft aber weiter. Die bereits erhaltenen Zulagen bleiben, das Kapital wird weiter verzinst. Jederzeit wieder aufnehmbar. Die beste Notlösung bei finanziellem Engpass.
Unzufrieden mit Kosten oder Rendite? Du darfst innerhalb des Riester-Systems zu einem anderen Anbieter oder Produkt wechseln – ganz ohne Zulagen zurückzuzahlen. Die Förderung wandert einfach mit.
Ab 2027 kannst du dein Guthaben förderunschädlich ins Altersvorsorgedepot übertragen – renditestärker, günstiger, flexibler. Alle Zulagen bleiben erhalten. Für viele die beste Lösung.
Der rote Faden: übertragen statt kündigen
Bei allen drei Wegen bleibt deine Förderung erhalten. Nur die Kündigung vernichtet sie. Wenn du deinen Vertrag loswerden willst, ist der förderunschädliche Übertrag ins Depot fast immer der bessere Weg – mehr dazu im Leitfaden Riester umwandeln als Beamter.
Kommt dir einer dieser Gedanken bekannt vor?
Die häufigsten Gründe, warum Menschen ans Kündigen denken – und was wirklich dahintersteckt:
„Ich brauche gerade dringend Geld, also kündige ich.“
Antwort anzeigen ↻Verständlich – aber die Kündigung ist der teuerste Weg. Für einen Engpass ist die Beitragsfreistellung fast immer besser: Du sparst dir die Beiträge, verlierst aber nicht die Förderung.
„Mein Riester ist zu teuer, ich will da raus.“
Antwort anzeigen ↻Dann kündige nicht – wechsle. Ein Anbieterwechsel oder der Übertrag ins günstigere Altersvorsorgedepot löst das Kostenproblem, ohne dass du deine Zulagen verlierst.
„Riester lohnt sich für mich einfach nicht mehr.“
Antwort anzeigen ↻Kann sein – aber „nicht mehr besparen“ heißt nicht „kündigen“. Lass den Vertrag ruhen oder übertrage ihn. So bleibt das Ersparte für dich erhalten, statt an den Staat zurückzufließen.
„Ich weiß gar nicht, was mich die Kündigung kostet.“
Antwort anzeigen ↻Genau das ist der Punkt. Vor jeder Kündigung solltest du den Rückkaufswert und die Rückforderung schwarz auf weiß kennen. Das rechnen wir gemeinsam durch – bevor du etwas Unwiderrufliches tust.
Bevor du kündigst: Lass deinen Vertrag kostenlos prüfen. Wir rechnen dir aus, was eine Kündigung wirklich kostet – und zeigen dir die bessere Alternative.
Riester per Mail prüfen lassenKündigen oder behalten? Der Schnell-Check
Vier kurze Fragen – und du bekommst eine ehrliche Tendenz, ob eine Kündigung in deinem Fall überhaupt sinnvoll sein könnte. Keine Anmeldung, kein Datensammeln.
Wie viel Förderung (Zulagen + Steuervorteile) hast du im Verhältnis zu deinen Einzahlungen bekommen?
Wie hoch ist dein aktuelles Guthaben ungefähr?
Wie lange hast du noch bis zur Rente?
Warum denkst du über eine Kündigung nach?
Bevor du etwas Unwiderrufliches tust – lass es einmal gemeinsam durchrechnen:
Kostenlos prüfen lassenDiese Einschätzung ersetzt keine individuelle Beratung. Ob eine Kündigung sinnvoll ist, hängt von deinem konkreten Vertrag ab.
Wann Kündigen doch sinnvoll sein kann
Ehrlich bleiben gehört dazu: Es gibt wenige Fälle, in denen eine Kündigung vertretbar ist. Stiftung Warentest bringt es auf den Punkt – in vielen Fällen ist Abwarten besser, aber nicht immer.
Kündigen kann sinnvoll sein, wenn…
- dein Guthaben sehr klein ist und du kaum Förderung erhalten hast
- du kurz vor der Rente stehst und die Auszahlkonditionen richtig schlecht sind
- ein Aufschub der Auszahlung nicht möglich ist
- die Rückzahlung nachweislich geringer ist als das, was du gewinnst
Finger weg vom Kündigen, wenn…
- du im Verhältnis viel Förderung bekommen hast (Kinder!)
- noch viele Jahre bis zur Rente bleiben
- du eigentlich nur die Kosten senken willst (dann: wechseln)
- du nur nicht mehr einzahlen willst (dann: ruhen lassen)
- du das Geld brauchst (dann: beitragsfrei stellen)
Selbst in den Ausnahmefällen gilt: erst rechnen, dann kündigen. Ob dein Fall wirklich eine Ausnahme ist, lässt sich in wenigen Minuten klären.
Was speziell für Beamte gilt
Als Beamtin oder Beamter warst du bei Riester meist nur mittelbar zulagenberechtigt – oft über den Ehepartner. Trotzdem gilt: Auch dein Vertrag verliert bei Kündigung die gesamte erhaltene Förderung. Ein voreiliger Ausstieg lohnt sich für dich genauso selten wie für alle anderen.
Ab 2027 wird der Wechsel für dich besonders attraktiv
Statt zu kündigen, kannst du dein Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen – und bist dort unmittelbar förderberechtigt. Der lästige Ehepartner-Umweg entfällt. Und die höhere Förderung hilft gezielt gegen deine Versorgungslücke, falls du spät verbeamtet wurdest oder Teilzeit hattest.
Ein Sonderfall noch: Wer wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet, sollte nicht vorschnell kündigen – hier kann eine vorgezogene Leistung bei Erwerbsminderung möglich sein, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Das solltest du individuell prüfen lassen.
Kündigen vs. Umwandeln im direkten Vergleich
Der Unterschied ist gewaltig – und erklärt, warum Kündigen fast immer der falsche Weg ist:
| Merkmal | Kündigen | Umwandeln (ab 2027) |
|---|---|---|
| Erhaltene Zulagen | zurückzuzahlen | bleiben |
| Steuervorteile | zurückzuzahlen | bleiben |
| Rückkaufswert-Abzug | ja, oft hoch | entfällt |
| Pfändungsschutz | entfällt | bleibt |
| Rente im Alter | weg | bleibt erhalten |
| Kosten | Verlust | max. 150 € |
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Häufige Fragen
Die Kündigung gilt als förderschädlich. Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile musst du zurückzahlen, der Rückkaufswert ist meist deutlich niedriger als das Guthaben, und auf Erträge fallen Steuern an. Deine eigenen Einzahlungen bekommst du zurück, aber ohne die Förderung.
Nicht unbedingt vollständig. Vom Guthaben werden die erhaltene Förderung und die bereits verrechneten Abschlusskosten abgezogen. Gerade bei jungen Verträgen kann der Rückkaufswert unter deinen Einzahlungen liegen.
Ja. Reicht das Guthaben nicht aus, um die Förderung zurückzuzahlen, fordert die ZfA den Restbetrag direkt von dir. Dann wird die Kündigung zum Bumerang.
Beim beitragsfrei Stellen hörst du nur auf einzuzahlen – der Vertrag bleibt bestehen, die erhaltenen Zulagen bleiben, das Kapital wird weiter verzinst und du kannst jederzeit wieder einzahlen. Bei der Kündigung wird der Vertrag aufgelöst und die Förderung zurückgefordert.
In fast allen Fällen ja. Beim förderunschädlichen Übertrag ins Altersvorsorgedepot (ab 2027) bleiben alle Zulagen erhalten, es gibt keine Rückzahlung, und dein Geld arbeitet in einer günstigeren, renditestärkeren Struktur weiter.
Bei sehr kleinem Guthaben mit geringer erhaltener Förderung oder kurz vor der Rente, wenn die Auszahlkonditionen schlecht sind und kein Aufschub möglich ist. Auch dann sollte man vorher genau rechnen.
Die Beratung ist für dich kostenlos und unverbindlich. Als unabhängige Makler werden wir von den Gesellschaften vergütet – nicht von dir.
Bevor du kündigst: Lass es uns durchrechnen
Eine Kündigung ist unwiderruflich. Schick uns deinen Riester-Vertrag – wir rechnen dir ehrlich aus, was eine Kündigung kostet und welche Alternative für dich am besten ist. Kostenlos und unverbindlich.
Vertrag per E-Mail sendenoder direkt per WhatsApp: +49 162 7925649
Mit dem Versenden deiner Unterlagen willigst du ein, dass wir die enthaltenen Daten zur Prüfung deiner Anfrage verarbeiten. Wir behandeln alles vertraulich und löschen die Unterlagen nach Abschluss bzw. auf deinen Wunsch. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.
Unabhängig · auf Beamte spezialisiert · 5,0 ★ bei Google
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung. Angaben nach bestem Wissen, Stand Juni 2026. Ob eine Kündigung, Beitragsfreistellung oder Übertragung für dich sinnvoll ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab.