Beihilfe Bayern 2026: Dein Satz, dein PKV-Anteil und die Rechtsgrundlage
Wie hoch ist dein Beihilfesatz als Beamter in Bayern? Wie viel musst du noch über die PKV absichern? Alle Werte auf einen Blick, mit offiziellem Rechtslink.
Beihilfesätze in Bayern
Die Beihilfe übernimmt einen festen Prozentsatz deiner anerkannten Krankheitskosten. Den Rest sicherst du über deine private Krankenversicherung (PKV) ab. Beihilfe + PKV = 100 %.
Rechtsgrundlage und zuständige Behörde
Rechtsgrundlage: Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV)
Zuständige Festsetzungsstelle: Landesamt für Finanzen (LfF) Bayern
Bayern hat eine vollständig eigene Beihilfeverordnung (BayBhV). Besonderheit: Während der Elternzeit steigt der Beihilfesatz auf 70 %, auch wenn du normalerweise nur 50 % erhältst. Die BayBhV wurde zuletzt zum 1. Oktober 2024 geändert. Zu Mindestantragssummen und Bagatellgrenzen gibt es je nach Stand unterschiedliche Angaben – prüfe die für dich gültige Regelung im aktuellen Verordnungstext oder direkt bei deiner Beihilfestelle.
Die offizielle Beihilfe-App des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern stellt eine kostenlose, offizielle App zur digitalen Beantragung von Beihilfe bereit. Die App richtet sich an alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger des Freistaats Bayern.
Was kann die Beihilfe-App?
Mit der App kannst du Beihilfeanträge direkt vom Smartphone aus stellen, Belege (Rechnungen, Rezepte) abfotografieren und digital einreichen, den Bearbeitungsstatus deiner Anträge einsehen und Bescheide digital abrufen. Du sparst dir den Postweg und hast deine Anträge jederzeit im Blick.
Alle Informationen zur App, technische Voraussetzungen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du auf der offiziellen App-Seite:
beihilfeapp.bayern – Offizielle App-Seite des Freistaats Bayern →
Informationen und Anleitung zur Beihilfe-App →
Voraussetzung: Die App steht ausschließlich Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängern des Freistaats Bayern zur Verfügung. Du benötigst einen Zugang zum Mitarbeiterservice Bayern (Anmeldung mit BayernID oder Dienstkennung). Kommunalbeamte nutzen ein gesondertes Verfahren ihrer jeweiligen Dienststelle.
Welche Leistungen übernimmt die Beihilfe in Bayern?
Die Beihilfe beteiligt sich an einer breiten Palette medizinischer Aufwendungen – allerdings jeweils nur bis zu den in der BayBhV festgelegten Höchstsätzen und mit einigen Eigenbeteiligungen. Hier die wichtigsten Bereiche im Überblick.
Zahnersatz und Zahnbehandlung
Zahnärztliche Behandlungen sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig. Bei Material- und Laborkosten (z. B. Edelmetalle, Keramik) werden allerdings nur 60 % der Aufwendungen anerkannt. Beihilfefähig sind zudem grundsätzlich zwei Implantate je Kiefer, in bestimmten medizinischen Fällen auch mehr. Kieferorthopädische Leistungen werden in der Regel nur übernommen, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Wahlleistungen im Krankenhaus
Stationäre Wahlleistungen sind in Bayern beihilfefähig – mit tageweisen Abzügen:
Zweibettzimmer: beihilfefähig, es werden 7,50 € pro Tag für maximal 30 Tage von der Beihilfe abgezogen. Mehrkosten für ein Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Wahlärztliche (privatärztliche) Behandlung: im Rahmen der GOÄ/GOZ beihilfefähig, abzüglich 25 € pro Aufenthaltstag.
Kuren, Heilmittel und Hilfsmittel
Heilkuren stehen nur Beihilfeberechtigten im aktiven Dienst zu – alle vier Jahre für maximal 21 Tage, mit einem Zuschuss zur Unterkunft. Heil- und Hilfsmittel sowie Sehhilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen, nicht aber Fassungen) sind bis zu den in den Anlagen der BayBhV genannten Höchstbeträgen beihilfefähig. Heilpraktikerleistungen werden bis zu den mit den Heilpraktikerverbänden vereinbarten Sätzen anerkannt.
Behandlung im Ausland
Innerhalb der EU entstandene beihilfefähige Aufwendungen werden ohne Kostenvergleich übernommen. Bei privaten Aufenthalten (z. B. Urlaub) außerhalb Europas sind Krankheitskosten dagegen von der Beihilfefähigkeit ausgenommen. Lass dir in Nicht-EU-Ländern Europas die entsprechenden GOÄ-/GOZ-Ziffern auf der Rechnung vermerken.
Eigenbehalte und Belastungsgrenze
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung trägst du auch als Beihilfeberechtigter bestimmte Eigenbeteiligungen selbst. Diese fallen in Bayern moderat aus:
Arzneimittel: 3 € Eigenbehalt je verordnetem Arznei-, Verband- oder Medizinprodukt – jedoch nie mehr als die tatsächlich gewährte Beihilfe.
Belastungsgrenze: Die Eigenbehalte sind auf 2 % der jährlichen Dienst- bzw. Versorgungsbezüge begrenzt. Für chronisch Kranke sinkt die Grenze auf 1 %. Die Anrechnung erfolgt auf Antrag bei der Beihilfestelle.
Beihilfe für Ehepartner und Familie in Bayern
Nicht nur du selbst, auch dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner sowie deine Kinder können beihilfeberechtigt sein. Für den Partner gilt allerdings eine Einkommensgrenze.
Ehe-/Lebenspartner: beihilfeberechtigt mit einem Bemessungssatz von 70 %, sofern der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung (Vor-Vor-Kalenderjahr) unter der maßgeblichen Grenze liegt. Für Anträge im Jahr 2026 gilt eine Grenze von 22.648 € (maßgeblich ist das Einkommen aus 2024). Diese Grenze wird seit 2024 jährlich an die Rentenwertentwicklung angepasst.
Kinder: beihilfeberechtigt mit 80 %, solange Anspruch auf Kindergeld bzw. Familienzuschlag besteht (in der Regel bis zum 25. Lebensjahr in Ausbildung/Studium).
Überschreitet der Partner die Einkommensgrenze, gilt er als wirtschaftlich selbstständig – dann ist für ihn eine eigenständige (private) Krankenvollversicherung erforderlich. Genau hier lohnt sich ein Blick auf die passende Absicherung.
Zuständige Beihilfestelle in Bayern
Für staatliche Beamtinnen und Beamte in Bayern ist das Landesamt für Finanzen zuständig. Anträge auf dem Postweg gehen an:
Landesamt für Finanzen
Dienststelle Ansbach
Bezügestelle Beihilfe
Postfach 15 51
91506 Ansbach
Die Bearbeitung dauert je nach Antragsaufkommen in der Regel etwa zwei bis vier Wochen. Deutlich schneller und papierlos geht es über die Beihilfe-App oder BeihilfeOnline im Portal Mitarbeiterservice Bayern. Kommunalbeamte reichen ihre Anträge bei der Beihilfestelle ihres jeweiligen Dienstherrn ein.
Pflegeleistungen der Beihilfe in Bayern
Die Beihilfe beteiligt sich auch an Pflegekosten – als Ergänzung zu den Leistungen deiner privaten oder sozialen Pflegeversicherung. Grundlage ist der von der Pflegeversicherung festgestellte Pflegegrad; ohne deren Leistungsbescheid kann die Beihilfestelle keine Pflegebeihilfe gewähren.
Höchstbeträge bei häuslicher und teilstationärer Pflege
Bei Pflege durch geeignete Pflegekräfte (ambulanter Pflegedienst) oder in einer Tages-/Nachtpflegeeinrichtung sind die Aufwendungen je nach Pflegegrad bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen beihilfefähig (§ 32 BayBhV):
Von diesen Beträgen übernimmt die Beihilfe deinen persönlichen Bemessungssatz (z. B. 50 %), der Rest wird über die Pflegeversicherung abgedeckt. Für Pflegegrad 1 gelten gesonderte Regelungen (u. a. Entlastungsbetrag).
Pflege durch Angehörige, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wird die Pflege von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern übernommen, gibt es eine Pauschalbeihilfe gestaffelt nach Pflegegrad (§ 32 Abs. 2 BayBhV). Während einer Verhinderungspflege (bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr) und einer Kurzzeitpflege (bis zu acht Wochen je Kalenderjahr) wird diese Pauschalbeihilfe zur Hälfte fortgewährt.
Entlastungsbetrag: Zusätzlich sind Aufwendungen zur Entlastung pflegender Angehöriger bis zu 125 € monatlich beihilfefähig (§ 38 BayBhV). Ein in einem Monat nicht ausgeschöpfter Betrag kann in Folgemonate übertragen werden.
Praktischer Tipp: Statt jeden Monat neu zu beantragen, kannst du die Pauschalbeihilfe zum Pflegegeld einmalig als wiederkehrende Zahlung beantragen – danach läuft die monatliche Erstattung automatisch.
Beispielrechnung: So teilen sich Beihilfe und PKV die Kosten
Ein konkretes Beispiel macht das Zusammenspiel greifbar. Angenommen, du bist lediger Beamter in Bayern ohne Kinder – dein Bemessungssatz liegt bei 50 %.
Beispiel: Zahnarztrechnung über 1.000 €
*Sofern deine private Krankenversicherung die vollen 50 % Restkosten abdeckt. Deckt dein Tarif einzelne Leistungen nicht vollständig ab, entsteht eine Lücke.
Wichtig: Bei bestimmten Leistungen deckelt die BayBhV die beihilfefähigen Kosten (z. B. 60 % bei Material- und Laborkosten im Zahnersatz, feste Abzüge bei Wahlleistungen). Solche „Beihilfelücken“ trägst du selbst, wenn deine PKV sie nicht ausdrücklich absichert. Ein Tarifvergleich lohnt sich hier besonders.
Häufige Fragen zur Beihilfe in Bayern
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