Altersvorsorgedepot 2027: Lohnt sich die Förderung überhaupt für Beamte?
Ab dem 1. Januar 2027 löst das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab – mit Zulagen, Steuervorteilen und ETF-Sparplänen. Als Beamtin oder Beamter hast du bereits eine Pension. Dieser Leitfaden zeigt dir mit drei konkreten Rechenbeispielen, ob sich die Förderung für dich trotzdem rechnet.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten · Frage per WhatsApp
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Beamte?
Ja, in vielen Fällen. Beamte sind ab 2027 unmittelbar förderberechtigt und erhalten bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr. Besonders lohnend ist das Depot, wenn die Pension unter dem Höchstsatz von 71,75 % liegt – etwa bei später Verbeamtung, Teilzeit oder Elternzeit. Bei hohem Grenzsteuersatz wirkt zusätzlich der Steuervorteil über die Günstigerprüfung.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die oft kritisierte Riester-Rente abgelöst. An ihre Stelle tritt ab 2027 ein gefördertes Altersvorsorgedepot: ein zertifiziertes Wertpapierdepot, in das du während des Berufslebens einzahlst und das vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen unterstützt wird.
Der entscheidende Unterschied zu Riester: Du investierst kostengünstig in Fonds und ETFs – ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Das eröffnet höhere Renditechancen am Kapitalmarkt, bei entsprechend größerem Schwankungsrisiko. Wer mehr Sicherheit will, kann alternativ ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen.
• Start: 1. Januar 2027 (Gesetz bereits in Kraft)
• Förderung: bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr + Steuervorteile
• Anlage: Fonds-/ETF-Sparpläne, optional Garantieprodukt
• Auszahlung: i. d. R. ab 65, davon bis zu 30 % als Einmalbetrag
Aktueller Status der Reform
Anders als bei vielen anderen Vorhaben ist hier bereits alles entschieden: Der Bundestag beschloss das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ende Mai 2026 trat das Gesetz mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die neuen Produkte können ab dem 1. Januar 2027 von Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften angeboten werden. Es geht also nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um den genauen Start der einzelnen Anbieter.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Ab 2027 können aber keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Ein freiwilliger Wechsel ins neue Depot ist möglich.
Sind Beamte überhaupt förderberechtigt?
Kurz und klar: Ja. Der Kreis der Förderberechtigten ist bewusst breit angelegt. Förderberechtigt sind alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder Beiträge leisten – und dazu zählen ausdrücklich auch Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. Mit der Reform wurde der Kreis sogar noch um Selbstständige erweitert.
Das ist für dich wichtig, weil genau hier bei der klassischen Riester-Rente immer ein Sonderweg nötig war (mittelbare Zulagenberechtigung über den Ehepartner). Beim neuen Depot entfällt diese Hürde – du bist unmittelbar förderberechtigt.
Deine Pension erreicht maximal rund 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge – und das nur bei voller Dienstzeit. Wer spät verbeamtet wurde, Teilzeit hatte oder Elternzeit nahm, bleibt deutlich darunter. Genau diese Versorgungslücke kann das Depot schließen. Wie hoch dein Satz konkret ausfällt, zeigt dir unser Leitfaden zur Pensionshöhe.
Worauf Beamte besonders achten müssen
Die meisten Artikel zum Altersvorsorgedepot sind für Angestellte geschrieben. Für Beamte gelten aber drei Besonderheiten, die über das Lohnt-sich-oder-nicht entscheiden:
ZfA-Einwilligung statt Rentenversicherungsnummer
Weil du nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, läuft die Förderung über deine Besoldungsstelle: Du musst einwilligen, dass deine Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt werden. Ohne diese Einwilligung fließt keine Zulage. Das ist bei Beamten der häufigste Grund für entgangene Förderung – bei Angestellten passiert das automatisch.
Der Steuerhebel ist oft größer als die Zulage
Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch (Günstigerprüfung nach § 10a EStG), ob der Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist als die Zulage. Gerade bei Beamten im höheren Dienst mit hohem Grenzsteuersatz (A13 aufwärts) kann der Steuervorteil die direkte Zulage deutlich übersteigen. Du bekommst dann die Differenz über die Steuererstattung zurück.
Auszahlung kann früher starten
Die Auszahlphase beginnt regulär zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. Beziehst du aber bereits deine Beamtenpension, kann die Auszahlung aus dem Depot entsprechend früher starten – relevant für alle, die vor 67 in den Ruhestand gehen.
Pro Person sind bis zu zwei geförderte Verträge erlaubt. Einzahlen lassen sich theoretisch bis zu 6.840 € pro Jahr – gefördert werden aber nur die ersten 1.800 €. Ein Anbieterwechsel ist möglich (Gebühr höchstens 150 €, nach 5 Jahren kostenlos), die Effektivkosten beim Standarddepot sind auf 1,0 % gedeckelt.
Die zwei Phasen einfach erklärt
Das Depot funktioniert in zwei Lebensabschnitten. Klicke auf die Karten, um die Details zu sehen.
Während deines Berufslebens zahlst du per Sparplan oder Einmalbetrag ein. Der Staat legt Zulagen obendrauf und du sicherst dir Steuervorteile. Kursgewinne bleiben in dieser Phase steuerfrei – es fällt keine Abgeltungsteuer an.
I. d. R. ab 65 greifst du auf dein Kapital zu: bis zu 30 % als flexible Einmalzahlung, der Rest als Auszahlplan (mind. bis zum 85. Lebensjahr) oder als lebenslange Leibrente. Versteuert wird erst jetzt – meist zu deinem niedrigeren Steuersatz im Ruhestand.
Förderung & Zulagen im Detail
Mit der Reform wurde die Förderung umgestellt: Statt einer festen Pauschale gibt es jetzt eine beitragsproportionale Zulage. Konkret bekommst du:
- 50 % Zulage auf deine ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr
- 25 % Zulage auf jeden weiteren Euro bis 1.800 € Eigenbeitrag
- macht zusammen eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr
Dazu kommen weitere Bausteine:
- Kinderzulage: 100 % auf bis zu 300 € Eigenbeitrag pro Kind und Jahr.
- Steuervorteil: Sonderausgabenabzug in der Ansparphase – je nach Grenzsteuersatz mehrere Hundert Euro Rückerstattung pro Jahr möglich.1
- Steuerfreies Wachstum: keine Steuern auf Kursgewinne bis zur Rente.
50 % × 360 € = 180 €
25 % × 1.440 € (von 360 bis 1.800 €) = 360 €
Summe: 540 € maximale Grundzulage bei 1.800 € Eigenbeitrag.
Wer frühzeitig Kapital entnimmt, verliert die Förderung – einzige Ausnahme ist der Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum.
1 Die Höhe des Steuervorteils hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Beispiel: Bei 1.800 € Eigenbeitrag, 540 € Zulagen und einem Grenzsteuersatz von 42 % sind mehrere Hundert Euro Rückerstattung pro Jahr realistisch. Individuelle steuerliche Behandlung kann abweichen.
Zusatzrente-Rechner
Wie viel Vermögen kann sich im Altersvorsorgedepot bis zur Rente aufbauen? Stell die Werte ein – die beitragsproportionale Zulage (max. 540 €/Jahr) ist automatisch eingerechnet.
Gefördert bis 1.800 €/Jahr (= 150 €/Monat).
Angenommener Renteneintritt mit 67 – das ergibt 30 Jahre Laufzeit.
100 % Zulage auf bis zu 300 € Eigenbeitrag pro Kind und Jahr. Paar-Tipp: Die Zulage pro Kind gibt es nur einmal – mit zwei Verträgen könnt ihr die Kinder aber aufteilen, sodass in beiden Depots eine Kinderzulage landet.
Deine staatliche Förderung pro Jahr
Vereinfachte Modellrechnung, monatliche Verzinsung, ohne Produktkosten und ohne Steuern in der Auszahlphase. Die Kinderzulage setzt einen entsprechenden Eigenbeitrag voraus. Keine Garantie für die tatsächliche Wertentwicklung. Frühere Wertentwicklungen sind kein Indikator für die Zukunft.
3 Rechenbeispiele für Beamte
Ob sich das Depot lohnt, hängt stark von deiner Laufbahn ab. Drei typische Situationen zeigen, wo der Hebel am größten ist. Alle Werte sind illustrative Modellrechnungen (6 % p. a.), keine Prognose.
Durch den späten Einstieg fehlen Dienstjahre – die Pension bleibt spürbar unter 71,75 %. Wer hier ab 35 monatlich 150 € ins Depot legt (32 Jahre bis 67), kommt mit Zulage auf rund 75.000 € Einzahlung und ein Depot von etwa 225.000 €. Genau die Gruppe, für die sich die Förderung am stärksten auszahlt.
So setzt sich die Förderung in einem Beitragsjahr zusammen – und hier zeigt sich der Beamten-Effekt: Bei hohem Grenzsteuersatz schlägt der Steuerhebel die Zulage.
| Eigenbeitrag | 1.800 € |
| Grundzulage (50 % / 25 %) | + 540 € |
| Steuerersparnis (42 % + Soli auf 1.800 €) | 798 € |
| davon über die Zulage hinaus (Günstigerprüfung) | + 258 € |
| Gesamtförderung pro Jahr | 798 € |
Heißt: Von 1.800 € Eigenbeitrag bekommst du 798 € zurück (Zulage + Steuer) – eine Förderquote von rund 44 %. Dein echter Netto-Aufwand liegt bei nur etwa 1.542 € im Jahr. Über 32 Jahre wächst das Depot bei 6 % p. a. auf ca. 225.000 € – davon rund 17.000 € Zulagen und 8.000 € Steuerrückfluss, ohne einen Cent Mehraufwand.
Illustrative Modellrechnung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz und deiner Veranlagung ab; die Wertentwicklung ist nicht garantiert. Die Günstigerprüfung nach § 10a EStG nimmt das Finanzamt automatisch vor.
Mit voller Dienstzeit ist die Versorgung vergleichsweise gut. Trotzdem lohnt das Depot als steuerbegünstigter Baustein: 75 €/Monat über 35 Jahre ergeben mit Zulage rund 43.000 € Einzahlung und ca. 144.000 € Endkapital – ein flexibler Puffer für größere Ausgaben im Ruhestand.
Teilzeitjahre drücken den Versorgungssatz. Dafür greift hier die Kinderzulage (100 % auf bis zu 300 € Eigenbeitrag pro Kind). Schon kleine Eigenbeiträge werden so überproportional aufgewertet – ein effizienter Weg, die Lücke trotz reduzierter Beiträge zu schließen.
Wer eine hohe Pension bei voller Dienstzeit erwartet, profitiert weniger stark – hier ist das Depot eher Renditebaustein als Lückenschluss. Die Förderung allein ist kein Argument; entscheidend ist deine individuelle Versorgungssituation.
Wie groß ist deine Pensionslücke wirklich?
Der Höchstsatz von 71,75 % setzt rund 40 voll ruhegehaltfähige Dienstjahre voraus. Pro Vollzeit-Dienstjahr steigt die Pension um 1,79375 %. Wer spät einsteigt, erreicht diesen Wert kaum – realistisch landen viele Beamte bei 55–65 % der ruhegehaltfähigen Bezüge. Die Tabelle zeigt typische Fälle:
| Situation | Dienstjahre | Pensionssatz | Lücke zu 71,75 % |
|---|---|---|---|
| Voller Verlauf | 40 | 71,75 % | 0 % |
| Verbeamtung mit 30 | 37 | 66,4 % | 5,4 % |
| Quereinstieg mit 40 | 27 | 48,4 % | 23,4 % |
| 10 Jahre Teilzeit (50 %) | ~35 | ~63 % | ~9 % |
| Ruhestand mit 63 statt 67 | – | 57,35 % | 14,4 % |
← Tabelle seitlich scrollbar →
Illustrative Werte auf Basis des Ruhegehaltssatzes von 1,79375 % pro Dienstjahr. Bei einem Endgehalt von 5.000 € entspricht schon eine Lücke von 5,4 % rund 270 € brutto monatlich – lebenslang. Deine konkrete Zahl liefert der Gehalts- und Pensionsrechner.
Vergleich: Riester, Rürup und Altersvorsorgedepot
Das neue Depot ist deutlich flexibler und renditestärker als die bestehenden geförderten Systeme:
| Merkmal | Riester | Rürup | AV-Depot |
|---|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | ✔ | ✘ | ✔ |
| Steuervorteil | ✔ | ✔ | ✔ |
| Eigene Wertpapierwahl | ✘ | ✘ | ✔ |
| Beitragsgarantie | Pflicht | Nein | Optional |
| Einmalauszahlung bei Rentenbeginn | max. 30 % | ✘ | max. 30 % |
| Renditechancen | gering–mittel | gering–mittel | mittel–hoch |
| Beamte unmittelbar förderberechtigt | nur mittelbar | ✔ | ✔ |
← Tabelle seitlich scrollbar →
Die Frühstart-Rente für deine Kinder
Parallel zum Depot kommt die Frühstart-Rente. Vom 6. bis 18. Lebensjahr zahlt der Staat monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot für dein Kind – ganz ohne eigene Sparpflicht und unabhängig vom Einkommen.
Die Einführung erfolgt jahrgangsweise: Den Anfang macht 2026 der Geburtsjahrgang 2020 (die Kinder, die in diesem Jahr 6 werden), die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2026. In jedem Folgejahr kommt der nächste Jahrgang hinzu, ab 2029 auch ältere Jahrgänge.
• Staatliche Förderung: 10 € monatlich vom 6. bis 18. Lebensjahr
• Summe der Förderung: rund 1.440 €
• Ergebnis bei 6 % p. a. bis zum Renteneintritt mit 67: ca. 28.800 € – ohne einen Euro Eigenbeitrag.
Stockst du als Eltern mit weiteren 10 € monatlich auf, verdoppelt sich der Effekt entsprechend. Der lange Anlagehorizont von über 60 Jahren ist der eigentliche Hebel – eine einfache Möglichkeit, früh Vermögen für die Kinder aufzubauen.
Die Frühstart-Rente wird in einem eigenen Gesetz geregelt, das 2026 verabschiedet werden soll. Die Eckpunkte stehen, einzelne Details (etwa zur Phase ab dem 18. Lebensjahr) können sich noch ändern.
Lohnt sich das Depot für Beamte konkret?
Die ehrliche Antwort: Es kommt auf deine Versorgungssituation an. Hier die wichtigsten Punkte speziell aus Beamtensicht:
Dafür spricht
- Du schließt eine reale Versorgungslücke, wenn deine Pension unter 71,75 % liegt.
- Volle, unmittelbare Förderberechtigung – ohne Umweg über den Ehepartner.
- Höhere Renditechancen als bei Riester/Rürup.
- Steuervorteil wirkt besonders bei hohem Grenzsteuersatz im Dienst.
- Kinderzulage wertet kleine Eigenbeiträge stark auf.
Dagegen spricht
- Kapital ist bis 65 gebunden, Förderung entfällt bei früher Entnahme.
- Keine Beitragsgarantie im Depot – Kursverluste sind möglich.
- Wer eine hohe Pension erwartet, profitiert weniger stark.
- Auszahlungen im Alter unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
• Pensionshöhe: Wie viel bekommst du wirklich?
• Dienstunfähigkeit: die unterschätzte Versorgungslücke
• Kostenloses Kennenlerngespräch vereinbaren
Oder vereinbare direkt ein kostenloses Kennenlerngespräch
Lass deine Pensionshöhe durch uns berechnen und sprich Strategien durch, um deine Versorgung gezielt zu verbessern – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
Kostenloses Kennenlerngespräch vereinbarenSelbstcheck: Lohnt sich das Depot für dich?
Vier kurze Fragen – und du bekommst eine ehrliche Ersteinschätzung, ob sich das Altersvorsorgedepot in deiner Situation besonders lohnt. Keine Anmeldung, kein Datensammeln.
Wie ist dein Weg in die Verbeamtung verlaufen?
Hast du Kinder, für die du Kindergeld bekommst?
In welcher Besoldungsgruppe bist du ungefähr?
Wie viele Jahre hast du noch bis zur Pension?
Den nächsten Schritt gehst du am besten gemeinsam mit einem Experten:
Termin zur Umsetzung buchenDiese Ersteinschätzung ersetzt keine individuelle Beratung. Ob und in welcher Höhe sich ein Depot lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Häufige Fragen
Das Altersvorsorgereformgesetz ist bereits beschlossen (Bundestag 27. März, Bundesrat 8. Mai 2026) und in Kraft. Die neuen Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Das hängt von deiner individuellen Versorgung ab. Die Pension erreicht maximal rund 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge. Wer spät verbeamtet wurde, in Teilzeit war oder Elternzeit hatte, hat oft eine Lücke, die das geförderte Depot schließen kann.
Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten sowie ausdrücklich Beamte, Richter und Soldaten. Mit der Reform wurden zusätzlich Selbstständige in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen.
Die Zulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf jeden weiteren Euro bis 1.800 € – in der Summe maximal 540 € Grundzulage pro Jahr. Dazu kommt eine Kinderzulage von 100 % auf bis zu 300 € Eigenbeitrag pro Kind.
Das Altersvorsorgedepot richtet sich an erwachsene Erwerbstätige und wird über Zulagen plus Steuerbonus gefördert. Die Frühstart-Rente ist für Kinder von 6 bis 18 Jahren, in deren Depot der Staat monatlich 10 € direkt einzahlt – ohne eigene Sparpflicht.
Bei einer frühen Entnahme entfällt die staatliche Förderung. Einzige Ausnahme ist die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum. Plane daher nur Mittel ein, die du langfristig nicht benötigst.
Ja. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter – du musst nichts tun. Ab 2027 ist aber ein freiwilliger Wechsel ins neue Depot möglich, ohne dass bereits erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden müssen. Kündige deinen Vertrag nicht voreilig, sondern lass prüfen, ob ein Wechsel für dich günstiger ist.
Beide haben ihre Berechtigung. Das Altersvorsorgedepot punktet mit Zulagen, Flexibilität und einer möglichen 30-%-Einmalauszahlung. Die Rürup-Rente kann bei sehr hohem Grenzsteuersatz und großem Absetzvolumen steuerlich attraktiver sein, ist dafür aber unflexibel (keine Einmalauszahlung, nur lebenslange Rente). Für die meisten Beamten mit Familie ist das Depot der bessere Einstieg; bei sehr hohem Einkommen lohnt der Vergleich.
Beim Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Bei frei gewählten Depots hängen die Kosten vom Anbieter ab – über 30 Jahre können hohe Gebühren einen erheblichen Teil der Förderung aufzehren. Ein Anbieterwechsel ist möglich und kostet höchstens 150 €, nach 5 Jahren ist er kostenlos. Achte beim Abschluss gezielt auf niedrige laufende Kosten.
Quellen & weiterführende Informationen
- ↗ Bundesfinanzministerium – FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- ↗ Bundesfinanzministerium – FAQ zur Frühstart-Rente
- ↗ Deutscher Bundestag – Beschluss des Altersvorsorgedepots (März 2026)
- ↗ Bundesregierung – Fragen und Antworten zur Reform
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Die steuerliche Behandlung ist individuell und kann sich ändern. Stand: Juni 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und in Kraft; die Frühstart-Rente befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren – einzelne Details können sich ändern.