Besoldungstabelle Niedersachsen für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
17. März 2026 · 5 Min. Lesezeit
Teilen
Besoldungstabelle Niedersachsen für Lehrer: So funktioniert das Gehaltssystem

Seit dem 1. August 2024 ist A 13 das Einstiegsamt für alle vollausgebildeten Lehrkräfte in Niedersachsen. Wer neu eingestellt wird, startet dabei nicht in Stufe 1, sondern in Erfahrungsstufe 4 – und je nach Lehramt mit oder ohne allgemeine Stellenzulage. Alle Beträge auf dieser Seite stammen aus der offiziellen NLBV-Besoldungstabelle, gültig ab 1. April 2026.

Wie funktioniert die Besoldung für Lehrkräfte in Niedersachsen?

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten kein Tarifgehalt, sondern eine gesetzlich geregelte Besoldung nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Die Höhe ergibt sich aus zwei Größen: der Besoldungsgruppe (A 13, A 14, A 15) und der Erfahrungsstufe. Niedersachsen hat zwölf Erfahrungsstufen; das Grundgehalt steigt mit der Erfahrungszeit automatisch.

Wichtig für den Einstieg: In den Besoldungsgruppen A 12, A 13 und A 14 sind die Stufen 1 bis 3 in der niedersächsischen Tabelle nicht mit einem Betrag belegt. Anfangsstufe ist deshalb die Erfahrungsstufe 4. Bei A 15 und A 16 beginnt die Tabelle sogar erst bei Stufe 6. Die Endstufe ist in allen Fällen Stufe 12.

Änderung seit 1. August 2024: Lehrkräfte an Grundschulen, Haupt-, Real- und Oberschulen (GHR) werden im Einstiegsamt nach A 13 besoldet – vorher A 12. Niedersachsen hat diesen Schritt ohne mehrjährigen Stufenplan in einem Zug umgesetzt. Im Gegenzug ist für diese Gruppe die allgemeine Stellenzulage entfallen (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

A 13
Einstiegsamt für alle Lehrämter, Start in Stufe 4
A 14
Beförderungsamt, nur über Funktionsstelle
A 15
Schul- und Seminarleitung, Start in Stufe 6

Welche Besoldungsgruppe gilt für welche Lehrkraft?

Alle Lehrämter starten in A 13 – aber nicht alle bekommen dasselbe Geld. Entscheidend ist, ob A 13 in der jeweiligen Laufbahn das erste oder das zweite Einstiegsamt ist. Nur beim zweiten Einstiegsamt kommt die allgemeine Stellenzulage nach Nr. 4 der Anlage 9 NBesG hinzu.

A 13 ohne Zulage Erstes Einstiegsamt
Gilt für Lehrkräfte an Grundschulen, Haupt-, Real- und Oberschulen (GHR) sowie für sonderpädagogische Förderung. Für diese Laufbahnen ist A 13 das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 – die allgemeine Stellenzulage steht seit dem 1. August 2024 nicht mehr zu.
A 13 + Zulage Zweites Einstiegsamt (Studienrat)
Gilt für Lehrkräfte an Gymnasien und Gesamtschulen sowie an berufsbildenden Schulen (BBS). Hier ist A 13 das zweite Einstiegsamt, deshalb kommt die allgemeine Stellenzulage von 115,20 € monatlich obendrauf – rund 1.380 € mehr im Jahr als bei gleicher Stufe ohne Zulage.
A 14 Erstes Beförderungsamt
A 14 ist kein Zeitamt, sondern immer an eine Funktionsstelle gebunden – etwa Fachseminarleitung, Fachbereichsleitung, stellvertretende Schulleitung oder die Leitung kleinerer Schulen. Die Amtsbezeichnung hängt von der Schulform ab: Oberstudienrätin oder Oberstudienrat am Gymnasium und an BBS, Rektorin, Konrektor oder Förderschulrektorin im GHR- und Förderschulbereich. Ohne Bewerbung auf eine solche Stelle bleibt man dauerhaft in A 13.
A 15 Studiendirektorin / Studiendirektor
Ebenfalls ausschließlich über eine Funktionsstelle erreichbar: Leitung mittlerer und größerer Schulen, Leitung eines Studienseminars oder stellvertretende Leitung besonders groß bewerteter Schulen. Die Zahl dieser Stellen ist begrenzt, ein Auswahlverfahren ist zwingend. Besonderheit: Die A-15-Tabelle beginnt erst bei Erfahrungsstufe 6.

Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe (ab 01.04.2026)

Alle Beträge in Euro brutto pro Monat bei Vollzeit, direkt aus der NLBV-Tabelle. Die Einstiegsstufen sind farbig hinterlegt.

Tabelle scrollbar: auf dem Handy nach rechts wischen.

Erfahrungsstufe A 13
GHR, Förderschule
A 13 + Zulage
Gymnasium, BBS
A 14 A 15
Stufe 4 (Einstieg) 4.937,05 € 5.052,25 € 5.183,35 €
Stufe 5 5.155,93 € 5.271,13 € 5.467,14 €
Stufe 6 (Einstieg A 15) 5.374,78 € 5.489,98 € 5.750,94 € 6.297,25 €
Stufe 7 5.593,61 € 5.708,81 € 6.034,76 € 6.609,25 €
Stufe 8 5.739,55 € 5.854,75 € 6.223,96 € 6.858,91 €
Stufe 9 5.885,46 € 6.000,66 € 6.413,18 € 7.108,52 €
Stufe 10 6.031,37 € 6.146,57 € 6.602,35 € 7.358,17 €
Stufe 11 6.177,28 € 6.292,48 € 6.791,58 € 7.607,81 €
Stufe 12 (Endstufe) 6.323,19 € 6.438,39 € 6.980,82 € 7.857,43 €

Die Spalte „A 13 + Zulage“ zeigt Grundgehalt plus allgemeine Stellenzulage von 115,20 €. Formal ist die Zulage ein eigener Bezügebestandteil und kein Grundgehalt – auf dem Kontoauszug taucht sie als eigene Zeile auf.

Anrechenbare Vordienstzeiten – etwa hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, Kindererziehung bis zu drei Jahren pro Kind oder Wehr- und Freiwilligendienste – können den Einstieg in eine höhere Stufe als Stufe 4 verschieben.

Wie lange dauert es bis zur nächsten Erfahrungsstufe?

Der Aufstieg läuft automatisch mit der Erfahrungszeit. Die Verweildauer wird von Stufe zu Stufe länger:

Stufen 1 bis 4

Je 2 Jahre Verweildauer

Stufen 5 bis 8

Je 3 Jahre Verweildauer

Stufen 9 bis 11

Je 4 Jahre Verweildauer

Vom Einstieg in Stufe 4 bis zur Endstufe 12 vergehen damit rund 26 Dienstjahre. Bei A 15 mit Start in Stufe 6 sind es etwa 21 Jahre.

Teilzeit verlängert den Stufenaufstieg nicht. Unterbrechungen ohne Dienstbezüge, etwa eine längere Beurlaubung, schieben ihn dagegen nach hinten.

Du stehst noch vor dem Vorbereitungsdienst? Die Anwärterbezüge nach Lehramt findest du hier: Gehalt im Referendariat Niedersachsen.

Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?

Bestandteil Erläuterung
GrundgehaltErgibt sich aus Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
Allgemeine Stellenzulage115,20 € monatlich – nur bei A 13 als zweitem Einstiegsamt (Gymnasium, BBS)
Familienzuschlag Stufe 1170,36 € monatlich bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft
Familienzuschlag Stufe 2315,97 € monatlich – Stufe 1 plus erstes Kind
Zweites Kind+ 145,61 € monatlich
Drittes und jedes weitere Kind+ 512,37 € monatlich
FamilienergänzungszuschlagZusätzliche Leistung nach § 36a NBesG, abhängig vom Einkommen der Familie – Anspruch beim NLBV prüfen lassen
Jährliche SonderzahlungWird mit den Dezemberbezügen ausgezahlt
Vermögenswirksame LeistungenFester monatlicher Betrag zur Vermögensbildung
KindergeldKein Bestandteil der Besoldung, wird separat nach BKGG und EStG gezahlt

So verändert sich dein Gehalt nach Familienstatus

Beispiel: A 13, Erfahrungsstufe 4, Grundgehalt 4.937,05 €, ohne Stellenzulage. Die Balken zeigen den Familienzuschlag im Verhältnis zueinander.

Ledig, keine Kinder 4.937,05 €
Verheiratet, keine Kinder · + 170,36 € 5.107,41 €
Verheiratet, 1 Kind · + 315,97 € 5.253,02 €
Verheiratet, 2 Kinder · + 461,58 € 5.398,63 €
Verheiratet, 3 Kinder · + 973,95 € 5.911,00 €

Ab dem dritten Kind springt der Zuschlag auf 512,37 € monatlich – mehr als das Dreieinhalbfache des Satzes für das erste und zweite Kind. Jedes weitere Kind bringt denselben Betrag. Ist der Partner ebenfalls im öffentlichen Dienst, wird der Familienzuschlag der Stufe 1 nur zur Hälfte gewährt.

Was bleibt netto vom Lehrergehalt in Niedersachsen?

Als Beamtin oder Beamter zahlst du keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Vom Brutto gehen im Wesentlichen nur die Lohnsteuer und dein privater Krankenversicherungsbeitrag ab. Dadurch bleibt netto deutlich mehr übrig als bei Angestellten mit gleichem Bruttogehalt.

Position Monatlich
Grundgehalt A 13, Stufe 44.937,05 €
abzüglich Lohnsteuerrund 1.100 bis 1.200 €
abzüglich Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherungrund 250 bis 400 €
Sozialversicherungsbeiträgeentfallen
Ergibt netto etwa3.400 bis 3.600 €

Die Werte sind eine grobe Orientierung für eine ledige Lehrkraft ohne Kinder in Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer. Der PKV-Beitrag hängt stark von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab, die Lohnsteuer von deiner persönlichen Situation. Verheiratete und Eltern liegen durch Steuerklasse und Familienzuschlag teils deutlich höher.

Rechne dein persönliches Netto in einer Minute aus – mit Besoldungsgruppe, Stufe, Steuerklasse und Familienzuschlag.

Zum Gehaltsrechner für Beamte

Offizielle Quellen

Häufige Fragen zur Besoldung von Lehrkräften in Niedersachsen

Was verdient eine Lehrkraft in Niedersachsen 2026?

Vollausgebildete Lehrkräfte starten in Besoldungsgruppe A 13, Erfahrungsstufe 4, mit 4.937,05 € brutto im Monat. An Gymnasien und berufsbildenden Schulen kommt die allgemeine Stellenzulage von 115,20 € hinzu, also 5.052,25 €. In der Endstufe 12 sind es 6.323,19 € beziehungsweise 6.438,39 €. Dazu können Familienzuschlag und weitere Zulagen kommen. Stand: Besoldungstabelle ab 1. April 2026.

Werden Grundschullehrkräfte in Niedersachsen nach A 13 bezahlt?

Ja. Seit dem 1. August 2024 ist A 13 das Einstiegsamt für Lehrkräfte an Grundschulen, Haupt-, Real- und Oberschulen. Niedersachsen hat die Anhebung von A 12 auf A 13 ohne mehrjährigen Stufenplan in einem Schritt umgesetzt. Im Gegenzug ist für diese Gruppe die allgemeine Stellenzulage entfallen.

In welcher Erfahrungsstufe starten Lehrkräfte in Niedersachsen?

In Erfahrungsstufe 4, nicht in Stufe 1. In den Besoldungsgruppen A 12, A 13 und A 14 ist in den Stufen 1 bis 3 der niedersächsischen Tabelle kein Grundgehaltssatz mehr ausgewiesen, deshalb ist Stufe 4 die Anfangsstufe. Bei A 15 und A 16 beginnt die Tabelle erst bei Stufe 6. Anrechenbare Vordienstzeiten können den Einstieg in eine höhere Stufe verschieben.

Wer bekommt die allgemeine Stellenzulage?

Die allgemeine Stellenzulage nach Nummer 4 der Anlage 9 NBesG erhalten nur Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13 in einer Laufbahn, in der A 13 das zweite Einstiegsamt ist. Das betrifft Lehrkräfte an Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen. Sie beträgt 115,20 € monatlich. Für Lehrkräfte an Grundschulen, Haupt-, Real- und Oberschulen sowie im Förderschulbereich ist A 13 das erste Einstiegsamt, sie erhalten die Zulage seit dem 1. August 2024 nicht mehr.

Wie viel bleibt von A 13 netto übrig?

Bei A 13 in Stufe 4 bleiben von 4.937,05 € brutto grob 3.400 bis 3.600 € netto, wenn du ledig bist, in Steuerklasse I liegst und keine Kirchensteuer zahlst. Abgezogen werden im Wesentlichen nur Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, denn Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kindern und PKV-Tarif ab.

Wann steige ich in die nächste Erfahrungsstufe auf?

In den Stufen 1 bis 4 dauert es je zwei Jahre, in den Stufen 5 bis 8 je drei Jahre und ab Stufe 9 je vier Jahre. Vom Einstieg in Stufe 4 bis zur Endstufe 12 vergehen damit rund 26 Dienstjahre. Teilzeit verlängert den Aufstieg nicht, Beurlaubungen ohne Dienstbezüge dagegen schon.

Wie komme ich von A 13 nach A 14?

Nur über eine Funktionsstelle. A 14 ist kein Zeitamt und wird nicht automatisch nach einer bestimmten Dienstzeit erreicht. Typische Wege sind Fachseminarleitung, Fachbereichsleitung, stellvertretende Schulleitung oder die Leitung kleinerer Schulen. Ohne Bewerbung auf eine solche Stelle und deren Übertragung bleibst du dauerhaft in A 13.

Dein Gehalt steht fest – deine Absicherung nicht. Wir prüfen kostenlos, was du als Lehrkraft in Niedersachsen wirklich brauchst.

Kostenloses Beratungsgespräch buchen

Das sagen unsere Kunden

Echte Bewertungen von Beamten, die wir beraten durften.

5,0
Basierend auf 34 Google-Bewertungen

Lass deine Absicherung als Beamter prüfen

Kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch – abgestimmt auf deine persönliche Situation vor und im Beamtenverhältnis.

Absicherung als Beamter prüfen