Besoldung Bayern 2026: TV-L-Abschluss & die 6-Monats-Verschiebung für Beamte

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
29. Juni 2026 · 12 Min. Lesezeit
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Besoldung Bayern 2026: TV-L-Abschluss & die 6-Monats-Verschiebung für Beamte
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Besoldung Bayern 2026: TV-L-Abschluss & die 6-Monats-Verschiebung für Beamte

Die Besoldungsrunde 2025–2028 in Bayern sorgt für Diskussionen: Der TV-L-Abschluss bringt 5,8 % mehr in drei Stufen. Doch während Angestellte schon ab April 2026 profitieren, kommt die Besoldung in Bayern 2026 für Beamtinnen und Beamte erst später. Was hinter der 6-Monats-Verschiebung steckt, wie viel netto wirklich ankommt und was du jetzt wissen musst.

Update Juli 2026 – jetzt ist es amtlich: Die Verschiebung kommt. Das Landesamt für Finanzen (LFF) hat die neuen Besoldungstabellen veröffentlicht, sie gelten ab dem 1. Oktober 2026. Bayerische Beamtinnen und Beamte erhalten die erste Erhöhungsstufe von +2,82 % damit genau ein halbes Jahr später als die Tarifbeschäftigten. Die zweite Stufe (+2,0 %) folgt zum 1. September 2027.

Was das konkret in Euro bedeutet, steht weiter unten in der Tabelle mit den Beträgen.

Wie es dazu kam: Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften auf einen TV-L-Abschluss: +5,8 % in drei Schritten bei 27 Monaten Laufzeit. Ministerpräsident Söder hatte bereits im Herbst 2025 angekündigt, die Übertragung auf die Beamtenbesoldung um jeweils sechs Monate zu verschieben – und damit anders als bisher: Jahrzehntelang hatte Bayern Tarifabschlüsse „zeit- und systemgerecht“ übernommen, also zum gleichen Termin und in gleicher Höhe. Finanzminister Füracker bestätigte das im März 2026.

Worum geht es bei der Besoldungsrunde 2025–2028?

Die Gehälter im öffentlichen Dienst werden nicht einfach von oben festgelegt, sondern zunächst zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern verhandelt. Für die Landesbeschäftigten ist dafür der Tarifvertrag der Länder (TV-L) zuständig. Nach zähem Ringen und mehreren Verhandlungsrunden mit Warnstreiks und Mahnwachen einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion sowie die GEW am 14. Februar 2026 in Potsdam auf einen Abschluss.

Dieser TV-L-Abschluss gilt zunächst nur für die angestellten Beschäftigten der Länder – rund 925.000 Tarifbeschäftigte, von Verwaltungsangestellten über angestellte Lehrkräfte bis zum Hochschulpersonal. Für Beamtinnen und Beamte ist der Abschluss dagegen nicht automatisch bindend. Hier muss jedes Bundesland den Abschluss erst per eigenem Besoldungsgesetz auf seine Beamten übertragen. Genau an dieser Stelle wird es in Bayern 2026 spannend.

Tarif vs. Besoldung – der wichtige Unterschied: Angestellte erhalten ein Tarifentgelt auf Basis des TV-L. Beamtinnen und Beamte erhalten dagegen eine gesetzlich geregelte Besoldung. Damit beide Gruppen gleich behandelt werden, übertragen die Länder den Tarifabschluss traditionell „zeit- und systemgerecht“ auf die Besoldung. In Bayern war diese zeitgleiche Übertragung jahrzehntelang selbstverständlich – bis jetzt.

Der TV-L-Abschluss 2026 in Zahlen (Grundlage der Besoldung)

Das Kernergebnis: ein lineares Plus von insgesamt 5,8 %, verteilt auf drei Erhöhungsschritte über eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028. So sehen die Stufen aus:

ab 01.04.2026
+2,8 %
mindestens 100 € (Sockelbetrag)
ab 01.03.2027
+2,0 %
rein linear, ohne Sockel
ab 01.01.2028
+1,0 %
letzter Schritt der Runde

Weil die Schritte aufeinander aufbauen (2,8 % → dann 2,0 % auf den bereits erhöhten Wert → dann 1,0 %), liegt das Gehalt im Januar 2028 rechnerisch sogar rund 5,9 % über dem Ausgangswert. Hinzu kommen weitere Verbesserungen, die vor allem bestimmte Gruppen betreffen:

Tabelle scrollbar
BausteinInhaltWirkung
Lineare Erhöhung+2,8 % / +2,0 % / +1,0 %5,8 % gesamt, alle Gruppen
Sockelbetragmin. 100 € (1. Stufe)stärker für niedrige Gruppen
Ausbildungsentgelte+60 / +60 / +30 € = +150 €Azubis & dual Studierende
SchichtzulagenWechselschicht bis 200 €/MonatSchicht- & Wechselschichtdienst
Laufzeit27 Monate, bis 31.01.2028nächste Runde ab Frühjahr 2028

Wichtig für Beamte: Die meisten Sonderbausteine (Schichtzulagen, Ausbildungsentgelte) betreffen den Tarifbereich. Für die Besoldung zählt vor allem die lineare Erhöhung – und der Zeitpunkt, ab dem sie tatsächlich auf dem Konto landet.

Besoldung Bayern 2026: der Sonderweg mit 6 Monaten Verzögerung

Hier liegt der eigentliche Aufreger für bayerische Beamtinnen und Beamte. Während Länder wie Nordrhein-Westfalen („eins zu eins“), Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Berlin eine zeitgleiche Übertragung umgesetzt haben, ging Bayern einen anderen Weg: Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits im Herbst 2025 angekündigt, die Tarifsteigerungen wegen knapper Kassen erst mit einer Verzögerung von sechs Monaten auf die Besoldung zu übertragen. Finanzminister Albert Füracker (CSU) bestätigte diese Verschiebung und sprach von einem „enormen Kraftakt“ für den Freistaat.

Was die Verschiebung konkret bedeutet (1. Erhöhungsstufe)
Angestellte (TV-L)
01.04.2026
+2,8 % ab April auf dem Konto
Bayerische Beamte
01.10.2026
+2,82 % – genau 6 Monate später
Sechs Monate, die nicht nachgezahlt werden: In A13 Endstufe sind das 1.043,64 € brutto, die schlicht ausfallen – allein bei der ersten Stufe.

Ein Detail als kleiner Trost: Damit der tarifliche Mindestbetrag von 100 € nicht verloren geht, wird er bei der Besoldung linear eingerechnet. Dadurch ergibt sich für Beamte nicht exakt +2,8 %, sondern +2,82 % in der ersten Stufe. Das gleicht die Verzögerung aber bei Weitem nicht aus.

Die Streitfrage ist entschieden: Lange war unklar, ob die sechs Monate ab November 2025 (Auslaufen des alten TV-L) oder ab April 2026 (Beginn der neuen Tabelle) zählen. Die LFF-Tabellen geben die Antwort: Maßgeblich ist der Tariftermin. Die erste Stufe greift zum 1. Oktober 2026 statt April, die zweite zum 1. September 2027 statt März.

Für die dritte Stufe 2028 liegt noch keine Regelung vor – sie ist vom aktuellen Doppelhaushalt nicht erfasst. Der Bayerische Beamtenbund (BBB) fordert weiterhin die zeit- und systemgerechte Übertragung.

Was sich konkret ändert: die Beträge im Vergleich

Prozentangaben sagen wenig über das eigene Konto aus. Hier stehen die tatsächlichen Grundgehälter aus der amtlichen LFF-Tabelle – jeweils der Wert davor und der Wert ab dem 1. Oktober 2026. Die Besoldungsordnung A gilt für alle Landesbeamten, von der Verwaltung über Polizei und Justiz bis zur Schule:

Besoldungbis 30.09.2026ab 01.10.2026Plus im Monat
A 9, Stufe 23.294,99 €3.387,91 €+92,92 €
A 10, Stufe 33.691,45 €3.795,55 €+104,10 €
A 11, Stufe 44.363,03 €4.486,08 €+123,05 €
A 12, Stufe 44.915,43 €5.054,05 €+138,62 €
A 13, Stufe 35.460,02 €5.613,99 €+153,97 €
A 13, Stufe 8
Endstufe
6.168,25 €6.342,19 €+173,94 €
A 14, Stufe 35.888,22 €6.054,27 €+166,05 €
A 15, Stufe 36.688,31 €6.876,92 €+188,61 €

Quelle: LFF Bayern, Anlage 3 – Grundgehaltssätze Besoldungsordnung A, gültig ab 01.10.2026. Vergleichswerte: Tabelle vom 01.02.2025.

Wo stehst du? A 9 bis A 13 umfasst den gehobenen Dienst – darunter Polizeikommissare, Sachbearbeitung in der Verwaltung sowie Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Realschulen. A 13 bis A 16 ist der höhere Dienst mit Gymnasial- und Berufsschullehrkräften, Polizeiräten und Referatsleitungen. Die Erhöhung von 2,82 % gilt für alle gleichermaßen.

20 Monate ohne Erhöhung: Die vorherige Tabelle galt seit dem 1. Februar 2025. Bis zur neuen Anpassung im Oktober 2026 lagen damit 20 Monate ohne jede Steigerung – während die Inflation weiterlief.

Was die sechs Monate Verschiebung kosten

Die Erhöhung kommt, aber ein halbes Jahr später – und dieses halbe Jahr wird nicht nachgezahlt. In Euro ausgedrückt bedeutet das für die erste Stufe:

Entgangene Beträge durch die 6-Monats-Verschiebung
A 12, Stufe 4
831,72 €
6 × 138,62 €
A 13, Endstufe
1.043,64 €
6 × 173,94 €
Und das ist nur die erste von drei Stufen. Bei der zweiten Stufe im September 2027 wiederholt sich der Effekt.

Vollständige Tabellen nach Berufsgruppe:

Besoldungstabelle Bayern für Lehrkräfte – alle Schulformen, Strukturzulage, Anwärterbezüge

Besoldungstabelle Bayern für Polizisten – alle Dienstgrade, Polizeizulage, Qualifikationsebenen

Gehaltsrechner – für alle übrigen Laufbahnen und dein persönliches Netto

Warum sich Widerstand regt

Die Verschiebung trifft auf eine ohnehin angespannte Stimmung. Drei Punkte machen vielen bayerischen Beamtinnen und Beamten besonders zu schaffen:

Punkt 1
Bayern verhandelt selbst mit
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Punkt 1
Bayern sitzt in der TdL mit am Verhandlungstisch – und verschiebt dann ausgerechnet die Übertragung des selbst mitverhandelten Ergebnisses.
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Punkt 2
Abkehr von der bisherigen Praxis
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Punkt 2
Jahrzehntelang galt in Bayern die zeitgleiche Übertragung als selbstverständlich. Die Verschiebung bricht mit diesem Vertrauen.
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Punkt 3
Alimentation unter Druck
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Punkt 3
Vor dem Hintergrund der BVerfG-Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation darf die Besoldung nicht hinter der Tarifentwicklung zurückbleiben.
↻ zurück

Das zentrale juristische Stichwort lautet amtsangemessene Alimentation (Art. 33 Abs. 5 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass die Besoldung mit der allgemeinen Einkommensentwicklung Schritt halten muss. Bleibt die Besoldungsanpassung dauerhaft hinter der Tarifentwicklung zurück, kann das verfassungsrechtlich angreifbar werden. Wie ein solches Urteil konkret wirkt, zeigt unser Beitrag zur verfassungswidrigen Beamtenbesoldung in Bayern.

Rechenbeispiel: Was kommt netto wirklich an?

Prozente klingen abstrakt – entscheidend ist, was am Monatsende ankommt. Ein Beispiel für A13, Endstufe in Bayern, das die Größenordnung verdeutlicht. Brutto-Werte gerundet, Stand der bayerischen Besoldung 2026:

Besoldungsentwicklung · A13 Endstufe · Bayern
6.168,25 €
Brutto bis 30.09.2026
6.533,72 €
Brutto nach allen 3 Stufen
+2,82 %
ab 01.10.2026
+2,0 %
ab 01.09.2027
+1,0 %
2028, Termin offen
Schrittweise Entwicklung (brutto)
bis 30.09.20266.168,25 €
ab 01.10.2026 (+2,82 %)6.342,19 €
ab 01.09.2027 (+2,0 %)6.469,03 €
3. Stufe (+1,0 %), Termin offen6.533,72 €
Plus gesamt (brutto)+365,47 €

Erste Stufe: amtlicher LFF-Wert. Stufen 2 und 3: Fortschreibung auf Basis der Tarifeinigung, da hierfür noch keine Tabellen vorliegen.

Das monatliche Brutto-Plus von rund 365 € am Ende der Laufzeit ist spürbar. Doch zwei Dinge schmälern den Effekt: Erstens frisst die Inflation über 27 Monate einen Teil der nominalen Steigerung auf – bei rund 2 % Teuerung pro Jahr bleibt real ein deutlich kleineres Plus. Zweitens kostet die bayerische 6-Monats-Verschiebung bei jeder Stufe ein halbes Jahr Erhöhung, das schlicht nicht ausgezahlt wird.

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Ländervergleich: Wer überträgt wann?

Bayern ist mit der Verschiebung ein Ausreißer. Die meisten anderen Länder haben eine zeitgleiche oder zeitnahe Übertragung zugesagt. Ein Überblick über die Linie einiger Länder (Stand Mitte 2026):

BundeslandLinie bei der Übertragung
BayernÜbertragung um jeweils 6 Monate verschoben (Sparmaßnahme)
Nordrhein-Westfalen„Eins zu eins“-Übertragung zugesagt (MP Wüst)
NiedersachsenSystemgerecht, in voller Höhe, ohne Abschläge
Rheinland-PfalzZeitgleich & systemgerecht (seit 2015 gelebte Praxis)
BerlinZeitgleich, rückwirkend zum 01.04.2026 (+2,82 %)
Hamburg / BremenÜbertragung wird geprüft, inkl. BVerfG-Rechtsprechung

Der Vergleich macht die bayerische Sonderrolle deutlich: Ein finanzstarkes Land entscheidet sich gegen die eigene jahrzehntelange Praxis, während strukturell schwächere Länder die zeitgleiche Übertragung halten. Genau das sorgt für den Unmut, der auch in einschlägigen Foren des öffentlichen Dienstes spürbar ist.

Die Verschiebung: Argumente und Gegenargumente

Wie bei jeder Sparmaßnahme gibt es zwei Seiten. Die wichtigsten Argumente im Überblick:

Sicht der Staatsregierung
Haushaltslage: Knappe Kassen und ein „enormer Kraftakt“ bei der Finanzierung der Tariferhöhung.
Planbarkeit: Die Verschiebung war seit Herbst 2025 angekündigt und im Haushalt eingeplant.
Einmalig: Die Maßnahme betrifft diese Runde – die Erhöhung kommt, nur später.
Sicht der Gewerkschaften (BBB/dbb)
Vertrauensbruch: Bayern bricht mit der jahrzehntelangen Praxis, Tarifabschlüsse zeitgleich zu übernehmen.
Alimentation: Die Besoldung darf laut BVerfG nicht dauerhaft hinter der Tarifentwicklung zurückbleiben.
Spürbarer Verlust: Pro Stufe ein halbes Jahr Erhöhung weniger – über die Laufzeit summiert sich das.
Signalwirkung: Wertschätzung sieht anders aus, gerade bei Personalmangel im öffentlichen Dienst.

Wen trifft die Runde – und wie stark?

Nicht alle sind gleich betroffen. Ob du angestellt oder verbeamtet bist und in welchem Land du arbeitest, macht den Unterschied:

Angestellte (TV-L) in Bayern
Voll dabei
Profitieren direkt: +2,8 % (min. 100 €) schon ab April 2026, danach die weiteren Stufen.
Bayerische Beamte & Pensionäre
Verzögert betroffen
Bekommen die Erhöhung, aber wegen der 6-Monats-Verschiebung jeweils später. Die Versorgung (Pension) wird systemgerecht mit angepasst.
Vergleich zu anderen Ländern
Im Nachteil
Bayerische Beamte stehen schlechter da als Kolleginnen und Kollegen in Ländern mit zeitgleicher Übertragung.

Für Versorgungsempfänger gilt: Die Anpassung wird systemgerecht auch auf die Pension übertragen – mit derselben zeitlichen Verschiebung wie bei den aktiven Beamten. Wie sich deine Pension grundsätzlich berechnet und warum sie oft niedriger ausfällt als erwartet, erklären wir im Beitrag warum die Pension oft geringer ausfällt als 71,75 %.

Zeitplan: Wann kommt welche Stufe?

So sieht der Fahrplan aus – einmal für den Tarifbereich (Angestellte) und einmal für die bayerischen Beamten mit der umgesetzten Verschiebung:

14.02.2026 · erledigt
Tarifabschluss in Potsdam
TdL und Gewerkschaften einigen sich: +5,8 % in drei Stufen, 27 Monate Laufzeit.
01.04.2026 · erledigt
1. Stufe für Angestellte
+2,8 % (mindestens 100 €) auf dem Konto der TV-L-Beschäftigten.
3
01.10.2026 · nächster Schritt
1. Stufe für bayerische Beamte
+2,82 % – genau sechs Monate nach dem Tarifbereich. Die LFF-Tabellen liegen vor.
4
01.03.2027
2. Stufe für Angestellte
+2,0 % für die TV-L-Beschäftigten.
5
01.09.2027
2. Stufe für bayerische Beamte
+2,0 % – erneut mit sechs Monaten Abstand zum Tarifbereich.
6
2028 · offen
3. Stufe (+1,0 %)
Im Tarifbereich ab 01.01.2028. Für die Besoldung ist der Termin noch offen – der aktuelle Doppelhaushalt erfasst 2028 nicht.

Stand Juli 2026: Die Termine der ersten beiden Erhöhungsstufen stehen fest – die LFF-Besoldungstabellen ab 01.10.2026 liegen vor. Für die dritte Stufe 2028 gibt es noch keine Regelung, da der aktuelle Doppelhaushalt dieses Jahr nicht erfasst.

Häufige Fragen zur Besoldungsrunde Bayern

Wie hoch ist der TV-L-Abschluss 2026 für die Länder?+
Der Abschluss vom 14. Februar 2026 sieht insgesamt +5,8 % in drei Schritten vor: +2,8 % (mindestens 100 €) ab 1. April 2026, +2,0 % ab 1. März 2027 und +1,0 % ab 1. Januar 2028. Die Laufzeit beträgt 27 Monate bis zum 31. Januar 2028. Weil die Schritte aufeinander aufbauen, liegt das Gehalt im Januar 2028 rechnerisch rund 5,9 % über dem Ausgangswert.
Warum bekommen bayerische Beamte die Erhöhung später?+
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits im Herbst 2025 angekündigt, die Tariferhöhung wegen knapper Kassen erst mit sechs Monaten Verzögerung auf die Besoldung zu übertragen. Finanzminister Albert Füracker (CSU) bestätigte das im März 2026 und sprach von einem „enormen Kraftakt“. Seit Oktober 2026 ist die Verschiebung umgesetzt: Die erste Stufe greift zum 1. Oktober statt zum 1. April. Damit weicht Bayern von seiner jahrzehntelangen Praxis ab, Tarifabschlüsse zeitgleich auf die Besoldung zu übertragen.
Warum gilt für Beamte +2,82 % statt +2,8 %?+
Im Tarifvertrag gibt es in der ersten Stufe einen Mindestbetrag von 100 € (Sockelkomponente). Bei der Besoldung entfällt dieser Sockelbetrag, um das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren. Das entsprechende Volumen fließt stattdessen linear in die Erhöhung ein – daraus ergeben sich 2,82 % statt glatten 2,8 %. Die zeitliche Verschiebung gleicht das nicht aus.
Wird die Erhöhung auch auf die Pension übertragen?+
Ja. Die Anpassung wird systemgerecht auch auf die Versorgungsempfänger (Pensionäre) übertragen – allerdings mit derselben zeitlichen Verschiebung wie bei den aktiven Beamten. Die genaue Umsetzung regelt das bayerische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz.
Ist die Verschiebung rechtlich zulässig?+
Die zeitversetzte Übertragung ist grundsätzlich möglich, steht aber im Spannungsverhältnis zur amtsangemessenen Alimentation (Art. 33 Abs. 5 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass die Besoldung mit der allgemeinen Einkommensentwicklung Schritt halten muss. Bleibt sie dauerhaft zurück, kann das verfassungsrechtlich angreifbar werden – ein Grund, warum Gewerkschaften wie der BBB die Verschiebung scharf kritisieren.
Wann genau kommt das Geld in Bayern an?+
Für die Angestellten startete die erste Stufe zum 1. April 2026. Für die bayerischen Beamten gilt die neue Besoldungstabelle ab dem 1. Oktober 2026 – das Landesamt für Finanzen hat sie veröffentlicht. Die zweite Stufe folgt zum 1. September 2027. Für die dritte Stufe 2028 steht der Termin noch nicht fest.
Wie viel mehr bekomme ich ab Oktober 2026 konkret?+
Das hängt von Besoldungsgruppe und Stufe ab. Beispiele aus der amtlichen LFF-Tabelle: A 9 Stufe 2 steigt um +92,92 €, A 12 Stufe 4 von 4.915,43 € auf 5.054,05 €, also +138,62 € monatlich. A 13 Stufe 3 steigt von 5.460,02 € auf 5.613,99 €, also +153,97 €. In der Endstufe A 13 sind es +173,94 € im Monat.
Gibt es eine Nachzahlung für die sechs Monate?+
Nein. Die Verschiebung bedeutet, dass die Erhöhung sechs Monate später greift – nicht, dass sie rückwirkend ausgezahlt wird. Diese Monate fallen ersatzlos aus. In A 13 Endstufe entspricht das rund 1.044 € brutto allein bei der ersten Stufe. Anders als etwa in Schleswig-Holstein oder Brandenburg geht es hier nicht um verfassungswidrige Besoldung, sondern um eine bewusste haushaltspolitische Entscheidung.
Wie berechne ich mein neues Netto?+
Am einfachsten mit unserem Gehalts- und Pensionsrechner. Dort gibst du Besoldungsgruppe, Stufe und Bundesland ein und siehst, wie sich die drei Erhöhungsstufen auf dein Brutto, Netto und deine spätere Pension auswirken – inklusive PKV-Eigenanteil.

Was die Besoldung in Bayern 2026 sonst noch beeinflusst

Die lineare Erhöhung ist nur ein Teil deiner Bezüge. Wer seine Besoldung realistisch einschätzen will, sollte drei weitere Bausteine im Blick haben, die in Bayern eine Rolle spielen:

Sonderzahlung und Jahressonderzahlung

In Bayern ist die frühere Sonderzahlung (das „Weihnachtsgeld“) in die monatlichen Bezüge eingearbeitet bzw. wird als jährliche Komponente gewährt. Da sie sich an den Grundbezügen orientiert, steigt sie mit der linearen Erhöhung indirekt mit. Wichtig: Die 6-Monats-Verschiebung wirkt sich entsprechend auch hier zeitversetzt aus.

Familienzuschlag und Zulagen

Neben dem Grundgehalt zählen Familienzuschlag (z. B. für Ehepartner und Kinder) sowie amts- oder funktionsbezogene Zulagen zur Besoldung. Diese Bestandteile werden bei einer linearen Anpassung in der Regel mit erhöht. Gerade für Beamtinnen und Beamte mit Familie macht das einen spürbaren Unterschied – ein Punkt, der bei der reinen Prozentbetrachtung oft untergeht.

Versorgungsempfänger und Pension

Für Versorgungsempfänger – also Pensionärinnen und Pensionäre – gilt: Die Anpassung wird systemgerecht auf die Versorgungsbezüge übertragen, mit derselben zeitlichen Verschiebung wie bei den aktiven Beamten. Da sich die Pension aus dem Ruhegehaltssatz und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen berechnet, hebt eine Besoldungserhöhung mittelbar auch die künftige Pension. Wie genau sich das Ruhegehalt zusammensetzt, erklärt unser Beitrag Beamtenpension berechnen.

Tipp: Prüfe nach jeder Erhöhungsstufe deine Bezügemitteilung. So erkennst du sofort, ob Grundgehalt, Familienzuschlag und Zulagen korrekt angepasst wurden – und ab welchem Monat die Erhöhung in Bayern tatsächlich greift.

Fazit: Die Erhöhung kommt – in Bayern nur später

Der TV-L-Abschluss 2026 bringt mit 5,8 % in drei Stufen ein solides, planbares Plus für rund 925.000 Landesbeschäftigte. Für bayerische Beamtinnen und Beamte ist die zentrale Botschaft jedoch eine andere: Die Erhöhung kommt, aber durch die umgesetzte 6-Monats-Verschiebung erst ab dem 1. Oktober 2026 – später als bei Angestellten und später als bei Beamten in vielen anderen Ländern. Über die gesamte Laufzeit summiert sich das zu einem spürbaren Betrag – und zu einigem Frust, der den eigentlich positiven Abschluss überschattet.

Was du tun kannst? Erstens: deine persönliche Entwicklung kennen – rechne durch, was die drei Stufen für dein Netto bedeuten und ab wann sie in Bayern greifen. Zweitens: den Blick auf die Gesamtversorgung richten. Eine Besoldungsrunde verändert nicht nur dein Aktivgehalt, sondern über die systemgerechte Übertragung auch deine spätere Pension. Wer hier früh den Überblick behält, trifft die besseren Entscheidungen.

Stand: Juli 2026. Besoldungswerte aus der amtlichen Tabelle des Landesamts für Finanzen (LFF Bayern), Anlage 3 – Grundgehaltssätze Besoldungsordnung A, gültig ab 01.10.2026. Vergleichswerte: Tabelle vom 01.02.2025. Die Termine der ersten beiden Erhöhungsstufen stehen fest, für die dritte Stufe 2028 liegt noch keine Regelung vor. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

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