Gehalt im Referendariat Bayern 2026: Anwärterbezüge nach Lehramt

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
21. Juli 2026 · 10 Min. Lesezeit
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Gehalt im Referendariat Bayern 2026: Anwärterbezüge nach Lehramt

Wie viel verdient man im Referendariat in Bayern? Welcher Anwärtergrundbetrag gilt für welches Lehramt, wie viel Ortszuschlag kommt dazu und was bleibt netto? Alle Zahlen nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz – einschließlich der neuen Tabellen ab 1. Oktober 2026.

A 13 + Zulage (bestimmte Laufbahnen höherer Dienst): 1.830,08 € brutto

A 13 (Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen, Sonderpädagogik): 1.795,21 € brutto

A 12 (Grund- und Mittelschule): 1.763,44 € brutto

Ortszuschlag: für Ledige ohne Kinder nur in Ortsklasse VII – dort 170,26 € monatlich

Neu ab 1. Oktober 2026

Die Anwärtergrundbeträge steigen um 60 € im Monat, der Orts- und Familienzuschlag um 2,82 Prozent. Für A 13 heißt das 1.795,21 € statt 1.735,21 €.

Die Tabellen des Landesamts für Finanzen tragen bereits das Gültigkeitsdatum 1. Oktober 2026. Sie gelten allerdings im Vorgriff auf das Besoldungsgesetz, das der Bayerische Landtag noch beschließen muss.

Der bayerische Sonderweg: sechs Monate später als der Rest

Bayern überträgt den Tarifabschluss vom Februar 2026 auf die Beamten – aber mit einer Verzögerung von sechs Monaten je Stufe. Ministerpräsident Söder hatte das im Herbst 2025 als Sparmaßnahme angekündigt, Finanzminister Füracker hat es bestätigt.

Für Referendarinnen und Referendare ist das keine abstrakte Haushaltsfrage, sondern bares Geld. In Nordrhein-Westfalen sind die Anwärterbezüge schon zum 1. April 2026 um 60 € gestiegen, in Bayern erst zum 1. Oktober. Über diese sechs Monate summiert sich der Unterschied auf 360 € – bei gleicher Ausbildung und gleicher Tarifgrundlage.

Anwärtergrundbeträge Bayern vor und nach dem 1. Oktober 2026
Eingangsamtbis 30.09.2026ab 01.10.2026Differenz
A 12 – Grund- und Mittelschule1.703,44 €1.763,44 €+ 60,00 €
A 13 – Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen, Sonderpädagogik1.735,21 €1.795,21 €+ 60,00 €
A 13 mit Zulage nach Art. 33 Satz 11.770,08 €1.830,08 €+ 60,00 €

Anlage 10 zum BayBesG. Die Tabelle ab 1. Oktober 2026 gilt vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag; Grundlage ist der Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2026.

Anpassungstermine der Besoldung: Tarifbeschäftigte und die meisten Länder erhöhen am 1. April 2026 und 1. März 2027, Bayern erst am 1. Oktober 2026 und 1. September 2027, dritter Schritt in Bayern noch offen
Bayern setzt jede Stufe des Tarifabschlusses ein halbes Jahr später um. Der dritte Schritt ist noch nicht terminiert, weil der Doppelhaushalt das Jahr 2028 nicht erfasst.

Wie es weitergeht: Die zweite Stufe kommt zum 1. September 2027 – auch das sechs Monate nach dem Tariftermin im März. Für die dritte Stufe gibt es in Bayern bislang kein Datum; der laufende Doppelhaushalt deckt das Jahr 2028 nicht ab. Wer bis dahin im Vorbereitungsdienst ist, sollte den Schritt also nicht fest einplanen.

Warum Bayern verschiebt, was das für alle Besoldungsgruppen bedeutet und wie die Länder im Vergleich dastehen:

Besoldung Bayern 2026: der TV-L-Abschluss und die 6-Monats-Verschiebung

Der Gehaltscheck: was am Monatsende wirklich übrig bleibt

Bevor es an die einzelnen Beträge geht, die Frage, um die es eigentlich geht: Was bleibt am Monatsende übrig, nach Miete, Versicherungen und Fahrtkosten? Gerade in Bayern ist das die entscheidende Rechnung – wer in München referendiert, bekommt zwar 170 € Ortszuschlag, zahlt dafür aber ein Vielfaches an Miete.

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Wie die Anwärterbezüge in Bayern aufgebaut sind

Lehramtsreferendarinnen und -referendare in Bayern sind Beamte auf Widerruf. Statt eines Gehalts erhalten sie Anwärterbezüge nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz: den Anwärtergrundbetrag nach Art. 77 BayBesG und gegebenenfalls einen Anwärtersonderzuschlag nach Art. 78. Dazu kommen der Orts- und Familienzuschlag, die jährliche Sonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen.

Maßgeblich ist nicht die aktuelle Tätigkeit, sondern das Eingangsamt, in das du nach dem Vorbereitungsdienst eintrittst. Deshalb verdient ein angehender Gymnasiallehrer mehr als eine angehende Grundschullehrkraft – bei identischer Ausbildung.

Ein Unterschied, der beim Ländervergleich oft untergeht: Der Vorbereitungsdienst dauert in Bayern zwei Jahre. In Nordrhein-Westfalen sind es 18 Monate. Wer die Monatsbeträge vergleicht, vergleicht also nicht dieselbe Gesamtdauer – in Bayern läuft die Anwärterphase ein halbes Jahr länger, dafür gibt es dort eine gesonderte jährliche Sonderzahlung, die es in NRW nicht mehr gibt.

Anwärtergrundbetrag nach Lehramt

A 12Grund- und Mittelschule

Eingangsamt A 12 für das Lehramt an Grundschulen und an Mittelschulen. Anwärtergrundbetrag ab 1. Oktober 2026: 1.763,44 € brutto monatlich.

A 13Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen, Sonderpädagogik

Lehrämter mit Eingangsamt A 13 im höheren Dienst. Anwärtergrundbetrag ab 1. Oktober 2026: 1.795,21 € brutto monatlich.

A 13 + ZulageLaufbahnen mit Zulage nach Art. 33 Satz 1 BayBesG

Für bestimmte Laufbahnen des höheren Dienstes erhöht sich der Grundbetrag auf 1.830,08 € brutto monatlich. Die Zulage ist in diesem Betrag bereits enthalten.

Der Ortszuschlag: warum dein Wohnort über hunderte Euro entscheidet

Das ist die bayerische Besonderheit. Seit 2023 gibt es statt des klassischen Familienzuschlags den Orts- und Familienzuschlag. Seine Höhe hängt von zwei Dingen ab: der Ortsklasse deines Hauptwohnsitzes und deiner Familienstufe.

Die Ortsklasse entspricht der Mietenstufe nach § 12 Wohngeldgesetz. Maßgeblich ist die Gemeinde deines Hauptwohnsitzes, nicht der Standort deiner Schule oder deines Seminars. Liegt die Mietenstufe deiner Gemeinde um mehr als zwei Stufen unter der des Landkreises, gilt nach Art. 36 BayBesG die Mietenstufe des Landkreises.

Die Familienstufen

  • Stufe L – ledig, keine Kinder
  • Stufe V – verheiratet oder verpartnert, keine Kinder
  • Stufe 1 und folgende – mit kindergeldberechtigten Kindern, gestaffelt nach deren Zahl

Der wichtigste Punkt für die meisten Referendare: Ledige ohne Kinder bekommen in den Ortsklassen I bis VI gar keinen Ortszuschlag. Erst ab Ortsklasse VII – dazu zählen München und sein Umland – gibt es 170,26 € im Monat. Wer ledig in Regensburg, Würzburg oder Bayreuth referendiert, bekommt den reinen Anwärtergrundbetrag und sonst nichts.

Orts- und Familienzuschlag ab 1. Oktober 2026

OrtsklasseStufe L (ledig)Stufe V (verheiratet)Stufe 1 (1 Kind)Stufe 2 (2 Kinder)
Ikein Anspruch87,51 €346,98 €506,90 €
IIkein Anspruch87,51 €346,98 €506,90 €
IIIkein Anspruch87,51 €346,98 €542,58 €
IVkein Anspruch87,51 €370,73 €578,24 €
Vkein Anspruch112,50 €394,46 €613,90 €
VIkein Anspruch137,50 €418,20 €693,03 €
VII (München und Umland)170,26 €170,26 €546,06 €784,86 €

Anlage 5 zum BayBesG in der ab 1. Oktober 2026 geltenden Fassung. Für das dritte Kind kommen je nach Ortsklasse 495,64 € bis 574,59 € hinzu, ab dem vierten Kind 593,37 € bis 835,19 €. Jeder Wert entspricht dem bisherigen Betrag zuzüglich 2,82 Prozent.

Orts- und Familienzuschlag Bayern nach Ortsklasse I bis VII, für Ledige, Verheiratete und mit einem Kind, Monatsbeträge ab Oktober 2026
Ledige ohne Kinder bekommen nur in Ortsklasse VII einen Zuschlag. Mit einem Kind reicht die Spanne dagegen von 346,98 € bis 546,06 € im Monat.

Welche Ortsklasse hat mein Wohnort?

Die Ortsklasse ist identisch mit der Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz. Die Übersicht zeigt größere bayerische Städte mit dem Zuschlag, den ein lediger Referendar ohne Kinder dort bekommt, und dem Betrag für Verheiratete ohne Kinder.

StadtOrtsklasseledigverheiratet
MünchenVII170,26 €170,26 €
FreisingVII170,26 €170,26 €
DachauVII170,26 €170,26 €
FürstenfeldbruckVII170,26 €170,26 €
StarnbergVII170,26 €170,26 €
GermeringVII170,26 €170,26 €
ErdingVIkein Anspruch137,50 €
Garmisch-PartenkirchenVIkein Anspruch137,50 €
Landsberg am LechVIkein Anspruch137,50 €
NürnbergVkein Anspruch112,50 €
AugsburgVkein Anspruch112,50 €
RegensburgVkein Anspruch112,50 €
IngolstadtVkein Anspruch112,50 €
RosenheimVkein Anspruch112,50 €
WürzburgIVkein Anspruch87,51 €
ErlangenIVkein Anspruch87,51 €
FürthIVkein Anspruch87,51 €
LandshutIVkein Anspruch87,51 €
Kempten (Allgäu)IVkein Anspruch87,51 €
AschaffenburgIVkein Anspruch87,51 €
BambergIIIkein Anspruch87,51 €
BayreuthIIIkein Anspruch87,51 €
PassauIIIkein Anspruch87,51 €
AnsbachIIIkein Anspruch87,51 €
SchweinfurtIIkein Anspruch87,51 €
CoburgIIkein Anspruch87,51 €
StraubingIIkein Anspruch87,51 €
HofIkein Anspruch87,51 €
Weiden i. d. OPf.Ikein Anspruch87,51 €

Zuschlagsbeträge nach Anlage 5 zum BayBesG ab 1. Oktober 2026. Die Ortsklassen folgen der Mietenstufenzuordnung nach dem Wohngeldgesetz und können sich mit deren Neufassung ändern. Verbindlich ist die Auskunft deiner Bezügestelle.

Achtung bei kleineren Gemeinden: Nur Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern haben eine eigene Mietenstufe. Für alle kleineren Orte gilt die Mietenstufe des Landkreises. Wer im Landkreis München wohnt, liegt deshalb auch außerhalb der Stadt in Ortsklasse VII – wer im Landkreis Hof wohnt, dagegen in Ortsklasse I.

Was verdiene ich konkret? Beispiele nach Lebenssituation

Alle Beispiele mit dem Anwärtergrundbetrag A 13 ab 1. Oktober 2026. Für A 12 sind jeweils 31,77 € abzuziehen, für A 13 mit Zulage 34,87 € hinzuzurechnen.

Beispiel 1: ledig, keine Kinder, Ortsklasse I bis VI

Anwärtergrundbetrag A 131.795,21 €
Orts- und Familienzuschlag Stufe L0,00 €
Gesamtbrutto monatlich1.795,21 €

Beispiel 2: ledig, keine Kinder, München (Ortsklasse VII)

Anwärtergrundbetrag A 131.795,21 €
Orts- und Familienzuschlag Stufe L170,26 €
Gesamtbrutto monatlich1.965,47 €

Beispiel 3: verheiratet, keine Kinder, Ortsklasse IV

Anwärtergrundbetrag A 131.795,21 €
Orts- und Familienzuschlag Stufe V87,51 €
Gesamtbrutto monatlich1.882,72 €

Beispiel 4: verheiratet, ein Kind, Ortsklasse V

Anwärtergrundbetrag A 131.795,21 €
Orts- und Familienzuschlag Stufe 1394,46 €
Gesamtbrutto monatlich2.189,67 €

Zwischen Beispiel 1 und Beispiel 4 liegen fast 400 € im Monat – bei identischem Lehramt und identischer Ausbildung. Und der Unterschied zwischen einem ledigen Referendar in München und einem ledigen Referendar in Hof beträgt allein wegen des Wohnorts 170,26 €.

Noch genauer geht es mit deinen eigenen WertenHier stehen die allgemeinen Beträge. Was in deiner Situation tatsächlich auf dem Konto landet, zeigt dir der Gehaltsrechner – mit deiner Steuerklasse, deinem Familienstand und deiner Ortsklasse.
Zum Gehaltsrechner

Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in Bayern?

Der entscheidende Unterschied zum Angestelltenverhältnis: Auf Anwärterbezüge fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Weder Renten- noch Arbeitslosenversicherung, weder gesetzliche Kranken- noch Pflegeversicherung. Abgezogen werden nur Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Beitrag zur Krankenversicherung.

Netto der Anwärterbezüge ab 1. Oktober 2026, ledig, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer
EingangsamtBruttoLohnsteuerNetto vor Krankenversicherung
A 12 (Grund-, Mittelschule)1.763,44 €106,68 €1.656,76 €
A 131.795,21 €114,42 €1.680,79 €
A 13 + Zulage1.830,08 €122,97 €1.707,11 €
A 13, ledig, München (Ortsklasse VII)1.965,47 €156,66 €1.808,81 €

Berechnet nach § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Vorsorgepauschale bei einem PKV-Beitrag von 90 €. Der Solidaritätszuschlag fällt bei diesen Beträgen wegen der Freigrenze nicht an. Für Verheiratete hängt die Lohnsteuer von der gewählten Steuerklasse ab.

Nach Abzug eines PKV-Anwärtertarifs von 90 bis 130 € landen bei A 13 also rund 1.550 bis 1.590 € auf dem Konto, in München rund 1.680 bis 1.720 €. Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss weitere acht Prozent der Lohnsteuer abziehen.

Was zusätzlich dazukommen kann

Anwärtersonderzuschlag

Bei erheblichem Mangel an qualifizierten Bewerbern kann nach Art. 78 BayBesG ein Sonderzuschlag gewährt werden. Er darf 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags grundsätzlich nicht übersteigen, in Ausnahmefällen sind bis zu 100 Prozent möglich. Bei A 13 wären 70 Prozent rund 1.257 € zusätzlich im Monat. Ob er für dein Fach gewährt wird, sagt dir verbindlich nur deine Personalstelle – einen Automatismus gibt es nicht.

Unterrichtsvergütung

Für eigenverantwortlich erteilten Unterricht gibt es eine gesonderte Vergütung. Sie darf den Anwärtergrundbetrag nicht übersteigen und wird zeitversetzt ausgezahlt, in der Regel zum Ersten des auf den Abrechnungsmonat folgenden übernächsten Monats. Wer knapp kalkuliert, sollte diese Verzögerung einplanen und nicht mit dem Geld rechnen, sobald der Unterricht beginnt.

Jährliche Sonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen

Anders als in Nordrhein-Westfalen, wo die Sonderzahlung 2017 dauerhaft in die Monatsbeträge integriert wurde, zahlt Bayern sie weiterhin gesondert aus. Auch Anwärterinnen und Anwärter erhalten sie nach Maßgabe des BayBesG, ebenso vermögenswirksame Leistungen. Beim Ländervergleich lohnt sich deshalb der Blick auf das Jahr statt auf den Monat.

Wann der Anwärtergrundbetrag gekürzt werden kann

Nach Art. 79 BayBesG kann die oberste Dienstbehörde den Anwärtergrundbetrag auf den Mindestbelassungsbetrag herabsetzen, wenn die vorgeschriebene Qualifikationsprüfung nicht bestanden wurde oder sich die Ausbildung aus einem selbst zu vertretenden Grund verzögert. Verlängert sich der Vorbereitungsdienst wegen genehmigten Fernbleibens, etwa bei Krankheit oder Mutterschutz, greifen Ausnahmen.

Krankenversicherung im Referendariat: was Bayern zahlt – und was nicht

Mit dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entsteht der Anspruch auf Beihilfe. Der Freistaat übernimmt 50 Prozent deiner Krankheitskosten, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Die andere Hälfte deckst du selbst ab – dafür gibt es zwei Wege.

  • Beihilfe plus private Krankenversicherung im Anwärtertarif. Der Standardweg. Anwärtertarife liegen typischerweise bei rund 90 bis 130 € im Monat, abhängig von Anbieter, Tarif und Gesundheitszustand.
  • Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Kasse. Möglich, wenn du die Vorversicherungszeiten erfüllst – aber du zahlst den vollen Beitrag allein.
Wichtig – oft falsch dargestellt

Eine pauschale Beihilfe gibt es in Bayern nicht. Neun Bundesländer – Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen – zahlen gesetzlich versicherten Beamten einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrags. Bayern gehört nicht dazu und plant das auch nicht.

Wer in Bayern freiwillig gesetzlich versichert bleibt, trägt den Beitrag deshalb zu 100 Prozent selbst: bei A 13 rund 379 € im Monat, mit Zulage rund 386 €. Gegenüber 90 bis 130 € im PKV-Anwärtertarif sind das rund 260 bis 280 € Unterschied – über zwei Jahre Vorbereitungsdienst mehr als 6.000 €.

Aber zahlt man nicht nur die Hälfte des Beitrags?

Das stimmt für Angestellte, nicht für Beamte. Im Arbeitsverhältnis bekommt ein freiwillig Versicherter nach § 257 SGB V einen Zuschuss des Arbeitgebers. Beamtinnen und Beamte sind keine Beschäftigten in diesem Sinne: Nach § 250 Absatz 2 SGB V tragen freiwillige Mitglieder den Beitrag allein. Der Dienstherr leistet stattdessen Beihilfe – die aber Rechnungen erstattet und kein Beitragszuschuss ist. Wer die Sachleistungen der Kasse nutzt, hat kaum beihilfefähige Aufwendungen; der Anspruch läuft praktisch ins Leere.

GKV-Beitrag = 14,0 % ermäßigter Beitragssatz nach § 243 SGB V (Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld) + 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 + 4,2 % Pflegeversicherung für Kinderlose, berechnet auf die Bruttobezüge.

Häufig übersehen: die Dienstunfähigkeit. Ansprüche auf Versorgung entstehen in der Regel erst mit dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Wer im Vorbereitungsdienst oder in der Probezeit dienstunfähig wird, steht deutlich schlechter da als die meisten annehmen – und in Bayern dauert der Vorbereitungsdienst zwei Jahre statt anderthalb.

Und noch ein Punkt, der oft zu spät bedacht wird: In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag lebenslang nach dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Wer heute gesund ist und erst in ein oder zwei Jahren einsteigt, kann sich diesen Zustand über eine Anwartschaft sichern. Kommt bis zum Referendariat eine Diagnose dazu, gibt es in Bayern keinen bezahlbaren Rückfallweg – denn die pauschale Beihilfe, die anderswo auffängt, existiert hier nicht.

Bayern und Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Der Vergleich lohnt sich, weil beide Länder gerade in entgegengesetzte Richtungen laufen: NRW hat zum 1. August 2026 alle Lehrämter auf A 13 übergeleitet, Bayern hält an der Trennung zwischen A 12 und A 13 fest und erhöht erst im Oktober.

Referendariat in Bayern und Nordrhein-Westfalen im Vergleich
MerkmalBayernNordrhein-Westfalen
Dauer des Vorbereitungsdienstes24 Monate18 Monate
Grundschule / Mittelschule bzw. HRSGe1.763,44 € (A 12)1.793,28 € (A 13)
Gymnasium und vergleichbare Lehrämter1.795,21 € bis 1.830,08 €1.829,43 €
Zuschlag für Ledige ohne Kindernur Ortsklasse VII: 170,26 €kein Anspruch
Jährliche Sonderzahlungwird gesondert gezahltseit 2017 in den Monatsbeträgen enthalten
Pauschale Beihilfeneinnein

Bayern: Anlagen 5 und 10 zum BayBesG ab 1. Oktober 2026. NRW: Anlagen 12 und 13 zum LBesG NRW ab 1. August 2026.

Die vollständige Rechnung für Nordrhein-Westfalen mit Familienzuschlag nach Mietenstufe und Netto nach Lehramt:

Gehalt im Referendariat NRW

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Häufige Fragen zu den Anwärterbezügen in Bayern

Wie viel verdient man im Referendariat in Bayern?

Ab dem 1. Oktober 2026 beträgt der Anwärtergrundbetrag 1.763,44 € für Grund- und Mittelschule (A 12), 1.795,21 € für Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen und Sonderpädagogik (A 13) sowie 1.830,08 € für Laufbahnen mit Zulage nach Art. 33 Satz 1 BayBesG. Bis zum 30. September 2026 liegen die Beträge jeweils 60 € niedriger. Hinzu kommt je nach Wohnort und Familienstand der Orts- und Familienzuschlag.

Was ändert sich zum 1. Oktober 2026?

Die Anwärtergrundbeträge steigen um 60 € im Monat, der Orts- und Familienzuschlag um 2,82 Prozent. Grundlage ist die Übertragung des Tarifabschlusses vom Februar 2026. Bayern setzt jede Stufe sechs Monate später um als die meisten Länder: In Nordrhein-Westfalen galt die Erhöhung schon ab 1. April 2026. Die bayerischen Tabellen gelten im Vorgriff auf das Besoldungsgesetz, das der Landtag noch beschließen muss.

Wann steigen die Anwärterbezüge in Bayern das nächste Mal?

Die zweite Stufe der Besoldungsrunde kommt zum 1. September 2027 – wie die erste sechs Monate nach dem Tariftermin, der im März 2027 liegt. Für die dritte Stufe gibt es in Bayern noch kein Datum, weil der laufende Doppelhaushalt das Jahr 2028 nicht erfasst. Bei den Tarifbeschäftigten ist sie für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Bekomme ich als lediger Referendar in Bayern einen Ortszuschlag?

Nur in Ortsklasse VII, zu der München und Teile des Umlands zählen – dort 170,26 € im Monat. In den Ortsklassen I bis VI haben Ledige ohne Kinder keinen Anspruch auf den Orts- und Familienzuschlag.

Wie wird die Ortsklasse in Bayern bestimmt?

Sie entspricht der Mietenstufe nach § 12 Wohngeldgesetz für die Gemeinde deines Hauptwohnsitzes – nicht für den Standort deiner Schule. Ist die Gemeinde keiner Mietenstufe zugeordnet, gilt der dienstliche Wohnsitz. Liegt die Mietenstufe der Gemeinde um mehr als zwei Stufen unter der des Landkreises, gilt nach Art. 36 BayBesG die Mietenstufe des Landkreises.

Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in Bayern?

Bei A 13, ledig, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer bleiben von 1.795,21 € brutto nach 114,42 € Lohnsteuer 1.680,79 € vor Krankenversicherung. Nach Abzug eines PKV-Anwärtertarifs von 90 bis 130 € landen rund 1.550 bis 1.590 € auf dem Konto. In München mit Ortszuschlag sind es 1.808,81 € vor Krankenversicherung. Sozialabgaben fallen nicht an.

Wie lange dauert das Referendariat in Bayern?

Zwei Jahre. Damit dauert der Vorbereitungsdienst sechs Monate länger als in Nordrhein-Westfalen, wo er 18 Monate umfasst. Beim Ländervergleich der Monatsbeträge sollte das mitgedacht werden.

Zahlen Referendare in Bayern Sozialabgaben?

Nein. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an. Abgezogen werden nur Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Beitrag zur Krankenversicherung. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesen Beträgen wegen der Freigrenze.

Gibt es in Bayern eine pauschale Beihilfe?

Nein. Neun Bundesländer zahlen gesetzlich versicherten Beamten einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrags – Bayern gehört nicht dazu. Wer als Referendar freiwillig gesetzlich versichert bleibt, trägt den Beitrag zu 100 Prozent selbst, bei A 13 rund 379 € im Monat. Der Standardweg in Bayern ist deshalb die Beihilfe von 50 Prozent kombiniert mit einer privaten Krankenversicherung im Anwärtertarif.

Zahle ich in der gesetzlichen Kasse nicht nur die Hälfte des Beitrags?

Nein, das gilt nur für Angestellte. Deren Arbeitgeber übernimmt nach § 257 SGB V die Hälfte. Beamtinnen und Beamte sind keine Beschäftigten in diesem Sinne: Nach § 250 Absatz 2 SGB V tragen freiwillige Mitglieder den Beitrag allein. Der Dienstherr leistet stattdessen Beihilfe – die aber Rechnungen erstattet und kein Beitragszuschuss ist.

Wie hoch ist der Anwärtersonderzuschlag in Bayern?

Er darf nach Art. 78 BayBesG grundsätzlich 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags nicht übersteigen, in Ausnahmefällen sind bis zu 100 Prozent möglich. Gewährt wird er bei erheblichem Mangel an qualifizierten Bewerbern, also vor allem in Mangelfächern. Einen Automatismus gibt es nicht; verbindlich ist die Auskunft der Personalstelle.

Wann wird die Unterrichtsvergütung ausgezahlt?

Zeitversetzt, in der Regel zum Ersten des auf den Abrechnungsmonat folgenden übernächsten Monats. Die monatlich zu zahlende Unterrichtsvergütung darf den Anwärtergrundbetrag nicht übersteigen. Wer knapp kalkuliert, sollte diese Verzögerung von rund zwei Monaten einplanen.

Gibt es in Bayern eine jährliche Sonderzahlung für Anwärter?

Ja. Anders als in Nordrhein-Westfalen, wo die Sonderzahlung 2017 in die Monatsbeträge integriert wurde, zahlt Bayern sie weiterhin gesondert aus. Auch Anwärterinnen und Anwärter erhalten sie nach Maßgabe des BayBesG, ebenso vermögenswirksame Leistungen.

Kann der Anwärtergrundbetrag gekürzt werden?

Ja. Nach Art. 79 BayBesG kann er auf den Mindestbelassungsbetrag herabgesetzt werden, wenn die vorgeschriebene Qualifikationsprüfung nicht bestanden wurde oder sich die Ausbildung aus einem selbst zu vertretenden Grund verzögert. Bei genehmigtem Fernbleiben, etwa wegen Krankheit oder Mutterschutz, greifen Ausnahmen.

Offizielle Quellen

Fachlich geprüft von Florian, EinfachVerbeamtet.

Stand: 31. Juli 2026. Anwärtergrundbeträge nach Anlage 10, Orts- und Familienzuschlag nach Anlage 5 zum BayBesG, jeweils in der ab 1. Oktober 2026 geltenden Fassung; diese Tabellen gelten im Vorgriff auf das noch zu beschließende Besoldungsgesetz. Nettobeträge berechnet nach § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, mit Vorsorgepauschale. Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % (§ 243 SGB V), dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % und dem Pflegebeitrag von 4,2 % für Kinderlose; freiwillige Mitglieder tragen den Beitrag nach § 250 Absatz 2 SGB V allein. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die amtlichen Tabellen des Landesamts für Finanzen.

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