Anwärterbezüge Bayern 2026: Was Referendare im Vorbereitungsdienst wirklich verdienen

Florian Heuer
Autor: Florian Heuer
21. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit
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Anwärterbezüge Bayern 2026: Was Referendare im Vorbereitungsdienst wirklich verdienen

Anwärterbezüge Bayern 2026: Was Referendare im Vorbereitungsdienst wirklich verdienen

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft von Florian, EinfachVerbeamtet

Wie viel verdient man im Referendariat in Bayern? Welcher Anwärtergrundbetrag gilt für welches Lehramt, wie viel Ortszuschlag kommt dazu und was bleibt am Ende netto? Alle Zahlen nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz – gültig ab 1. Februar 2025, inklusive der Erhöhungen bis 2028.

A 13 (Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen): 1.735,21 € brutto Grundbetrag

A 12 (Grund- und Mittelschule): 1.703,44 € brutto Grundbetrag

Ortszuschlag ledig: 0 € bis 165,59 € – je nach Wohnort

Netto ledig (A 13, StKl. I): 1.613,46 € nach Lohnsteuer – abzüglich PKV-Beitrag

Wie funktionieren die Anwärterbezüge in Bayern?

Lehramtsreferendarinnen und -referendare in Bayern sind Beamte auf Widerruf. Statt eines Gehalts erhalten sie Anwärterbezüge nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).

Diese bestehen aus dem Anwärtergrundbetrag (Art. 77 BayBesG) und gegebenenfalls dem Anwärtersonderzuschlag (Art. 78 BayBesG). Daneben werden Orts- und Familienzuschlag, die jährliche Sonderzahlung sowie vermögenswirksame Leistungen gewährt.

Maßgeblich ist nicht die aktuelle Tätigkeit, sondern das Eingangsamt, in das du nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich eintrittst. Deshalb erhält ein angehender Gymnasiallehrer mehr als eine angehende Grundschullehrkraft – bei identischer Ausbildungsdauer.

Welcher Anwärtergrundbetrag gilt für welches Lehramt?

A 12Grund- und Mittelschule

Lehrkräfte mit Befähigung für das Lehramt an Grundschulen und an Mittelschulen, soweit das Eingangsamt A 12 ist. Anwärtergrundbetrag: 1.703,44 € brutto monatlich.

A 13Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen, Sonderpädagogik

Lehrämter mit Eingangsamt A 13 im höheren Dienst. Anwärtergrundbetrag: 1.735,21 € brutto monatlich.

A 13 + ZulageLaufbahnen mit Zulage nach Art. 33 Satz 1 BayBesG

Für bestimmte Laufbahnen des höheren Dienstes erhöht sich der Grundbetrag auf 1.770,08 € brutto monatlich.

EingangsamtLaufbahnGrundbetrag mtl.
A 12Grund- und Mittelschule1.703,44 €
A 13Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen, Sonderpädagogik1.735,21 €
A 13 + Zulagebestimmte Laufbahnen höherer Dienst1.770,08 €

Quelle: Anlage 10 zum BayBesG, gültig ab 01.02.2025. Monatsbeträge brutto, ohne Zuschläge.

Der Ortszuschlag: warum dein Wohnort über mehrere hundert Euro entscheidet

Bayern hat 2023 den klassischen Familienzuschlag durch den Orts- und Familienzuschlag ersetzt. Seine Höhe richtet sich nach zwei Faktoren: der Ortsklasse deines Hauptwohnsitzes und deiner Familienstufe.

Die Ortsklasse entspricht der Mietenstufe nach § 12 Wohngeldgesetz, der deine Gemeinde zugeordnet ist. Ist die Mietenstufe deiner Gemeinde um mehr als zwei Stufen geringer als die des Landkreises, gilt die Mietenstufe des Landkreises.

Die drei Familienstufen

  • Stufe L – ledig, keine Kinder
  • Stufe V – verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft, keine Kinder
  • Stufe 1 und folgende – mit kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt

Orts- und Familienzuschlag nach Ortsklasse

OrtsklasseStufe L (ledig)Stufe V (verheiratet)Stufe 1 (1 Kind)Stufe 2 (2 Kinder)
Ikein Anspruch85,11 €337,46 €493,00 €
IIkein Anspruch85,11 €337,46 €493,00 €
IIIkein Anspruch85,11 €337,46 €527,70 €
IVkein Anspruch85,11 €360,56 €562,38 €
Vkein Anspruch109,41 €383,64 €597,06 €
VIkein Anspruch133,73 €406,73 €674,02 €
VII (u. a. München)165,59 €165,59 €531,08 €763,33 €
niedrig hoch – Farbverlauf je Spalte, von der niedrigsten zur höchsten Ortsklasse

Quelle: Anlage 5 zum BayBesG, gültig ab 01.02.2025. Für das dritte Kind kommen je nach Ortsklasse 482,05 € bis 558,83 € hinzu, für jedes weitere Kind 577,10 € bis 812,28 €.

Welche Ortsklasse hat mein Dienstort?

Die Ortsklasse entspricht eins zu eins der Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten bayerischen Städte mit Seminarstandorten und Schulen – jeweils mit dem Ortszuschlag, den ein lediger Referendar ohne Kinder dort erhält, sowie dem Betrag für Verheiratete.

StadtOrtsklasseZuschlag ledigZuschlag verheiratet
MünchenVII165,59 €165,59 €
FreisingVII165,59 €165,59 €
DachauVII165,59 €165,59 €
FürstenfeldbruckVII165,59 €165,59 €
StarnbergVII165,59 €165,59 €
GermeringVII165,59 €165,59 €
ErdingVIkein Anspruch133,73 €
EbersbergVIkein Anspruch133,73 €
Garmisch-PartenkirchenVIkein Anspruch133,73 €
Landsberg am LechVIkein Anspruch133,73 €
WolfratshausenVIkein Anspruch133,73 €
NürnbergVkein Anspruch109,41 €
AugsburgVkein Anspruch109,41 €
RegensburgVkein Anspruch109,41 €
IngolstadtVkein Anspruch109,41 €
RosenheimVkein Anspruch109,41 €
Neu-UlmVkein Anspruch109,41 €
WürzburgIVkein Anspruch85,11 €
ErlangenIVkein Anspruch85,11 €
FürthIVkein Anspruch85,11 €
LandshutIVkein Anspruch85,11 €
Kempten (Allgäu)IVkein Anspruch85,11 €
AschaffenburgIVkein Anspruch85,11 €
BambergIIIkein Anspruch85,11 €
BayreuthIIIkein Anspruch85,11 €
PassauIIIkein Anspruch85,11 €
AnsbachIIIkein Anspruch85,11 €
MemmingenIIIkein Anspruch85,11 €
SchwabachIIIkein Anspruch85,11 €
KaufbeurenIIIkein Anspruch85,11 €
SchweinfurtIIkein Anspruch85,11 €
CoburgIIkein Anspruch85,11 €
AmbergIIkein Anspruch85,11 €
StraubingIIkein Anspruch85,11 €
DeggendorfIIkein Anspruch85,11 €
HofIkein Anspruch85,11 €
Weiden i. d. OPf.Ikein Anspruch85,11 €
KulmbachIkein Anspruch85,11 €
LichtenfelsIkein Anspruch85,11 €
niedriger Zuschlag höherer Zuschlag

Quelle: Anlage 5 zum BayBesG, gültig ab 01.02.2025. Die Ortsklasse richtet sich nach der Mietenstufe der Gemeinde des Hauptwohnsitzes (§ 12 Wohngeldgesetz), nicht nach dem Standort der Schule. Ledige ohne Kinder haben erst ab Ortsklasse VII Anspruch auf den Orts- und Familienzuschlag. In den Ortsklassen I bis IV ist der Betrag für Verheiratete identisch; die Farbabstufung bildet die Ortsklasse ab.

Der wichtigste Punkt für die meisten Referendare: Ledige ohne Kinder erhalten in den Ortsklassen I bis VI keinen Ortszuschlag. Erst ab Ortsklasse VII – dazu zählt unter anderem München – gibt es 165,59 € monatlich. Wer ledig in Regensburg, Würzburg oder Bayreuth referendiert, bekommt also den reinen Anwärtergrundbetrag.

Welche Ortsklasse hat mein Dienstort?

Die Ortsklasse entspricht eins zu eins der Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten bayerischen Städte mit Seminarstandorten und Schulen – jeweils mit dem Ortszuschlag, den ein lediger Referendar ohne Kinder dort erhält.

StadtOrtsklasseZuschlag ledigZuschlag verheiratet
MünchenVII165,59 €165,59 €
FreisingVII165,59 €165,59 €
DachauVII165,59 €165,59 €
FürstenfeldbruckVII165,59 €165,59 €
StarnbergVII165,59 €165,59 €
GermeringVII165,59 €165,59 €
ErdingVI0 €133,73 €
EbersbergVI0 €133,73 €
Garmisch-PartenkirchenVI0 €133,73 €
Landsberg am LechVI0 €133,73 €
WolfratshausenVI0 €133,73 €
NürnbergV0 €109,41 €
AugsburgV0 €109,41 €
RegensburgV0 €109,41 €
IngolstadtV0 €109,41 €
RosenheimV0 €109,41 €
Neu-UlmV0 €109,41 €
WürzburgIV0 €85,11 €
ErlangenIV0 €85,11 €
FürthIV0 €85,11 €
LandshutIV0 €85,11 €
Kempten (Allgäu)IV0 €85,11 €
AschaffenburgIV0 €85,11 €
BambergIII0 €85,11 €
BayreuthIII0 €85,11 €
PassauIII0 €85,11 €
AnsbachIII0 €85,11 €
MemmingenIII0 €85,11 €
SchwabachIII0 €85,11 €
KaufbeurenIII0 €85,11 €
SchweinfurtII0 €85,11 €
CoburgII0 €85,11 €
AmbergII0 €85,11 €
StraubingII0 €85,11 €
DeggendorfII0 €85,11 €
HofI0 €85,11 €
Weiden i. d. OPf.I0 €85,11 €
KulmbachI0 €85,11 €
LichtenfelsI0 €85,11 €

Ortsklasse = Mietenstufe nach § 12 WoGG (gültig 2023–2026). Zuschlagsbeträge nach Anlage 5 BayBesG, Stand 01.02.2025. Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz, nicht der Dienstort. Die Farbabstufung zeigt die Höhe der Ortsklasse: je dunkler, desto höher – Gelb markiert Ortsklasse VII, die einzige Stufe mit Zuschlag für Ledige.

Achtung bei kleineren Gemeinden: Nur Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern haben eine eigene Mietenstufe. Für alle kleineren Orte gilt die Mietenstufe des Landkreises. Beispiel: Wer im Landkreis München wohnt, liegt in Ortsklasse VII – auch außerhalb der Stadt. Wer im Landkreis Würzburg wohnt, dagegen nur in Ortsklasse II.

Was verdiene ich konkret? Gesamtbrutto nach Lebenssituation

Die folgenden Beispiele gehen von einem A-13-Anwärter aus (Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen). Für A 12 sind jeweils 31,77 € abzuziehen.

I–VIBeispiel 1: ledig, keine Kinder

Anwärtergrundbetrag A 131.735,21 €
Orts- und Familienzuschlag Stufe L0,00 €
Gesamtbrutto monatlich1.735,21 €

VIIBeispiel 2: ledig, keine Kinder, München

Anwärtergrundbetrag A 131.735,21 €
Orts- und Familienzuschlag Stufe L165,59 €
Gesamtbrutto monatlich1.900,80 €

IVBeispiel 3: verheiratet, keine Kinder

Anwärtergrundbetrag A 131.735,21 €
Orts- und Familienzuschlag Stufe V85,11 €
Gesamtbrutto monatlich1.820,32 €

VBeispiel 4: verheiratet, ein Kind

Anwärtergrundbetrag A 131.735,21 €
Orts- und Familienzuschlag Stufe 1383,64 €
Gesamtbrutto monatlich2.118,85 €

Die Spannbreite zwischen einem ledigen Referendar auf dem Land und einem verheirateten Referendar mit Kind in einer teuren Ortsklasse beträgt damit deutlich über 500 € monatlich – bei identischer Tätigkeit.

Was bleibt netto? Eine realistische Beispielrechnung

Der entscheidende Unterschied zum Angestelltenverhältnis: Auf Anwärterbezüge fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

PositionFällt an?
RentenversicherungNein
ArbeitslosenversicherungNein
Gesetzliche Kranken- und PflegeversicherungNein
Lohnsteuer und SolidaritätszuschlagJa
KirchensteuerSofern kirchensteuerpflichtig
Beitrag zur privaten KrankenversicherungJa, im Anwärtertarif

Berechnung: A 13, ledig, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, Ortsklasse I–VI

Gesamtbrutto1.735,21 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I)121,75 €
− Solidaritätszuschlag0,00 €
= Netto vor PKV-Beitrag1.613,46 €
− Beitrag PKV-Anwärtertarifrund 60 – 120 €
= auf dem Kontorund 1.495 – 1.555 €

Zum Vergleich: A 12, ledig, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer

Gesamtbrutto1.703,44 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I)113,91 €
= Netto vor PKV-Beitrag1.589,53 €
= auf dem Konto (nach PKV)rund 1.470 – 1.530 €

Warum am Ende trotzdem eine Spanne steht: Die Lohnsteuer ist exakt berechenbar, der PKV-Beitrag nicht – er hängt von Tarif, Eintrittsalter und gewähltem Leistungsumfang ab. Kirchensteuerpflicht senkt das Netto zusätzlich, ein Ortszuschlag ab Ortsklasse VII erhöht es. Für deine konkrete Situation hilft der Gehaltsrechner.

Erhöhung der Anwärterbezüge: 2026, 2027 und 2028

Nach der Tarifeinigung vom Februar 2026 steigen die Anwärtergrundbeträge in Bayern in drei Schritten.

ab 01.10.2026
+ 60 €
pro Monat
ab 01.09.2027
+ 60 €
pro Monat
ab 01.01.2028
+ 30 €
pro Monat
ZeitpunktA 12A 13A 13 + Zulage
aktuell (ab 01.02.2025)1.703,44 €1.735,21 €1.770,08 €
ab 01.10.20261.763,44 €1.795,21 €1.830,08 €
ab 01.09.20271.823,44 €1.855,21 €1.890,08 €
ab 01.01.20281.853,44 €1.885,21 €1.920,08 €

Berechnet auf Basis der angekündigten Erhöhungsschritte. Die Besoldungstabellen ab 01.10.2026 gelten vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bayerischen Landtag.

Was zusätzlich dazukommen kann

Anwärtersonderzuschlag

Bei erheblichem Mangel an qualifizierten Bewerbern kann ein Sonderzuschlag gewährt werden. Er darf 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags grundsätzlich nicht übersteigen; in Ausnahmefällen sind bis zu 100 Prozent möglich. Bei A 13 wären 70 Prozent rund 1.215 € zusätzlich monatlich. Ob er in deinem Fall greift, sagt dir deine Personalstelle verbindlich.

Unterrichtsvergütung

Für eigenverantwortlich erteilten Unterricht gibt es eine gesonderte Vergütung. Sie darf den Anwärtergrundbetrag nicht übersteigen und wird zeitversetzt ausgezahlt – in der Regel zum Ersten des auf den Abrechnungsmonat folgenden übernächsten Monats. Wer knapp kalkuliert, sollte diese Verzögerung einplanen.

Jährliche Sonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen

Auch Anwärterinnen und Anwärter erhalten die jährliche Sonderzahlung sowie vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des BayBesG.

Wann der Anwärtergrundbetrag gekürzt werden kann

Nach Art. 79 BayBesG kann die oberste Dienstbehörde den Anwärtergrundbetrag auf den Mindestbelassungsbetrag herabsetzen, wenn:

  • die vorgeschriebene Qualifikationsprüfung nicht bestanden wurde
  • sich die Ausbildung aus einem selbst zu vertretenden Grund verzögert

Wird eine Zwischenprüfung nicht bestanden oder ein Leistungsnachweis nicht erbracht, greifen gesonderte Regelungen. Bei Verlängerung des Vorbereitungsdienstes infolge genehmigten Fernbleibens gelten Ausnahmen.

Krankenversicherung im Referendariat: die Entscheidung mit der längsten Wirkung

Mit dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entsteht der Anspruch auf Beihilfe. Der Freistaat übernimmt damit einen Teil der Krankheitskosten, den Rest deckst du privat ab. Für Anwärter existieren dafür stark rabattierte Ausbildungstarife – sie sind der Grund, warum in der Netto-Rechnung oben nur ein vergleichsweise kleiner Betrag abgeht.

Drei Punkte, die im Referendariat regelmäßig unterschätzt werden:

  • Der Gesundheitszustand zählt jetzt. Wer im Referendariat gesund ist, kommt zu anderen Konditionen in die private Krankenversicherung als jemand, der Jahre später mit einer Diagnose kommt. Wer noch studiert, kann sich den Zustand über eine Anwartschaft sichern.
  • Ein abgelehnter Antrag wird gespeichert. Deshalb arbeitet man in der Praxis mit einer anonymen Risikovoranfrage, bevor irgendwo ein Antrag eingereicht wird.
  • Der Anwärtertarif endet mit dem Vorbereitungsdienst. Was danach zu welchen Konditionen möglich ist, hängt davon ab, was jetzt abgeschlossen wird.

Häufig übersehen: die Dienstunfähigkeit. Ansprüche auf Versorgung entstehen in der Regel erst mit dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Wer im Vorbereitungsdienst oder in der Probezeit dienstunfähig wird, steht deutlich schlechter da, als die meisten annehmen.

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Häufige Fragen

Wie viel verdient man im Referendariat in Bayern?

Der Anwärtergrundbetrag liegt je nach Eingangsamt zwischen 1.703,44 € und 1.770,08 € brutto monatlich (Stand 01.02.2025). Für Realschule, Gymnasium und berufliche Schulen sind es 1.735,21 €, für Grund- und Mittelschule 1.703,44 €. Dazu kommt je nach Wohnort und Familienstand der Orts- und Familienzuschlag.

Was bleibt netto vom Referendariatsgehalt in Bayern?

Bei A 13, ledig, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer werden 121,75 € Lohnsteuer fällig; es verbleiben 1.613,46 €. Nach Abzug des PKV-Anwärtertarifs landen rund 1.495 bis 1.555 € auf dem Konto. Für A 12 sind es 113,91 € Lohnsteuer und 1.589,53 € vor PKV. Sozialabgaben fallen nicht an.

Bekomme ich als lediger Referendar in Bayern einen Ortszuschlag?

Nur in Ortsklasse VII, zu der unter anderem München zählt: dort 165,59 € monatlich. In den Ortsklassen I bis VI erhalten Ledige ohne Kinder keinen Orts- und Familienzuschlag.

In welcher Ortsklasse liegt München, Nürnberg oder Würzburg?

München liegt in Ortsklasse VII, ebenso Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck und Starnberg. Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Ingolstadt liegen in Ortsklasse V, Würzburg und Erlangen in Ortsklasse IV. Für Ledige ohne Kinder bedeutet das: nur in Ortsklasse VII gibt es überhaupt einen Ortszuschlag.

Steigen die Anwärterbezüge in Bayern 2026?

Ja. Vorgesehen sind +60 € monatlich ab 01.10.2026, weitere +60 € ab 01.09.2027 und +30 € ab 01.01.2028. Für A 13 steigt der Grundbetrag damit von 1.735,21 € auf rund 1.885 €. Die Tabellen ab Oktober 2026 gelten vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag.

Zahlen Referendare in Bayern Sozialabgaben?

Nein. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an. Abgezogen werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Beitrag zur privaten Krankenversicherung.

Wie wird die Ortsklasse in Bayern bestimmt?

Sie entspricht der Mietenstufe nach § 12 Wohngeldgesetz, der die Gemeinde des Hauptwohnsitzes zugeordnet ist. Ist die Gemeinde keiner Mietenstufe zugeordnet, gilt der dienstliche Wohnsitz. Liegt die Mietenstufe der Gemeinde um mehr als zwei Stufen unter der des Landkreises, gilt die Mietenstufe des Landkreises.

Wie hoch ist der Anwärtersonderzuschlag in Bayern?

Er darf grundsätzlich 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags nicht übersteigen, in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent. Gewährt wird er bei erheblichem Mangel an qualifizierten Bewerbern, etwa in Mangelfächern.

Wann wird die Unterrichtsvergütung ausgezahlt?

Zeitversetzt: in der Regel zum Ersten des auf den Abrechnungsmonat folgenden übernächsten Monats. Die monatlich zu zahlende Unterrichtsvergütung darf den Anwärtergrundbetrag nicht übersteigen.

Muss ich mich als Referendar in Bayern privat krankenversichern?

Es besteht Anspruch auf Beihilfe; der verbleibende Anteil wird üblicherweise über eine private Krankenversicherung im Anwärtertarif abgedeckt. Ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, dort entfällt der Beihilfevorteil jedoch weitgehend. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.

Kann der Anwärtergrundbetrag gekürzt werden?

Ja. Er kann auf den Mindestbelassungsbetrag herabgesetzt werden, wenn die vorgeschriebene Qualifikationsprüfung nicht bestanden wurde oder sich die Ausbildung aus einem selbst zu vertretenden Grund verzögert.

Offizielle Quellen

Stand: Anlage 5 und Anlage 10 BayBesG, gültig ab 01.02.2025. Angekündigte Anpassungen ab 01.10.2026 vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag. Die Lohnsteuerwerte beruhen auf einer Berechnung für Steuerklasse I ohne Kirchensteuer (Steuerjahr 2026); der PKV-Beitrag ist tarifabhängig und daher als Spanne angegeben. Alle Angaben ohne Gewähr.

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