Wirst du als Beamtin oder Beamter dauerhaft dienstunfähig, bekommst du kein volles Gehalt mehr, sondern ein Ruhegehalt. Wie hoch es ausfällt, hängt von vier Dingen ab: Deinen Bezügen, deiner Dienstzeit plus Zurechnungszeit, dem Abschlag von 10,8 Prozent und der Mindestversorgung als Untergrenze. Hier findest du die Tabelle mit allen Ruhegehaltssätzen, einen Rechner mit aktuellen Werten und die Regeln deines Landes, Schritt für Schritt erklärt.
So wird das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit berechnet
In vier Schritten zu deinem Ruhegehalt
- 1Ruhegehaltfähige BezügeGrundgehalt deiner Stufe plus ruhegehaltfähige Zulagen und Familienzuschlag Stufe 1, mal Faktor.
- 2RuhegehaltssatzDienstjahre plus Zurechnungszeit, je Jahr 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent.
- 3Abschlag3,6 Prozent je Jahr vor 65, höchstens 10,8 Prozent. Vor 62 also immer voll.
- 4MindestversorgungLiegt das Ergebnis darunter, bekommst du die Mindestversorgung.
1. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Grundlage ist das Grundgehalt der Erfahrungsstufe, die du bei der Dienstunfähigkeit erreicht hast, nicht die Endstufe. Dazu kommen ruhegehaltfähige Zulagen, etwa die Strukturzulage in NRW, und der Familienzuschlag Stufe 1, wenn du ihn bekommst. Die Summe wird mit einem Faktor multipliziert, beim Bund 0,9901, in NRW ab A 9 0,99349. Kinderbezogene Teile des Familienzuschlags werden neben dem Ruhegehalt weitergezahlt.
2. Dienstzeit plus Zurechnungszeit
Gezählt wird die ruhegehaltfähige Dienstzeit ab deiner ersten Berufung ins Beamtenverhältnis, also inklusive Referendariat oder Studium im Vorbereitungsdienst. Weil du durch die Dienstunfähigkeit keine weiteren Jahre sammeln kannst, rechnet dir der Dienstherr eine Zurechnungszeit an: Zwei Drittel der Zeit vom Ruhestand bis zum Ende des Monats, in dem du 60 wirst. Wirst du mit 40 dienstunfähig, sind das 13,33 Jahre zusätzlich. In Bayern läuft die Zurechnung bis 62. Jedes Jahr bringt 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent.
3. Der Versorgungsabschlag
Für jedes Jahr vor 65 wird das Ruhegehalt um 3,6 Prozent gekürzt, höchstens um 10,8 Prozent. Wer vor 62 dienstunfähig wird, und das sind fast alle, hat also immer den vollen Abschlag. Er gilt dauerhaft, auch nach Erreichen der Altersgrenze. Kein Abschlag fällt an, wenn die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht oder wenn du beim Eintritt in den Ruhestand mindestens 63 bist und 40 Jahre zusammenhast, in Bayern ab 64.
4. Vergleich mit der Mindestversorgung
Am Ende wird das Ergebnis nach Abschlag mit der Mindestversorgung verglichen, gezahlt wird der höhere Betrag. Es gibt zwei Werte: 35 Prozent deiner eigenen ruhegehaltfähigen Bezüge (amtsabhängig) und einen festen Betrag aus einer niedrigen Besoldungsgruppe (amtsunabhängig), der von Land zu Land unterschiedlich ist. Die Mindestversorgung selbst wird nicht um den Abschlag gekürzt.
Rechner: Wie hoch ist dein Ruhegehalt?
Wähle deine Besoldungsgruppe und das Alter, in dem du dienstunfähig wirst. Gerechnet mit den aktuellen Werten aus NRW.
Erdient wären nach Abschlag nur 1.877 €. Weil das unter der Mindestversorgung liegt, bekommst du diese. Brutto sind das rund 56 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 3.936 €.
Erdient wären nach Abschlag nur 2.046 €. Weil das unter der Mindestversorgung liegt, bekommst du diese. Brutto sind das rund 54 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.063 €.
20 Jahre Dienstzeit plus 13,33 Jahre Zurechnungszeit ergeben 59,79 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 53 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.238 €.
25 Jahre Dienstzeit plus 10,00 Jahre Zurechnungszeit ergeben 62,78 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 56 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.325 €.
30 Jahre Dienstzeit plus 6,67 Jahre Zurechnungszeit ergeben 65,78 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 58 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.413 €.
35 Jahre Dienstzeit plus 3,33 Jahre Zurechnungszeit ergeben 68,75 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 61 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.413 €.
Erdient wären nach Abschlag nur 2.050 €. Weil das unter der Mindestversorgung liegt, bekommst du diese. Brutto sind das rund 51 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.299 €.
15 Jahre Dienstzeit plus 16,67 Jahre Zurechnungszeit ergeben 56,81 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 50 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.462 €.
20 Jahre Dienstzeit plus 13,33 Jahre Zurechnungszeit ergeben 59,79 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 53 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.679 €.
25 Jahre Dienstzeit plus 10,00 Jahre Zurechnungszeit ergeben 62,78 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 56 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.790 €.
30 Jahre Dienstzeit plus 6,67 Jahre Zurechnungszeit ergeben 65,78 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 58 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.901 €.
35 Jahre Dienstzeit plus 3,33 Jahre Zurechnungszeit ergeben 68,75 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 61 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.901 €.
10 Jahre Dienstzeit plus 20,00 Jahre Zurechnungszeit ergeben 53,81 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 48 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.651 €.
15 Jahre Dienstzeit plus 16,67 Jahre Zurechnungszeit ergeben 56,81 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 50 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 4.816 €.
20 Jahre Dienstzeit plus 13,33 Jahre Zurechnungszeit ergeben 59,79 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 53 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 5.037 €.
25 Jahre Dienstzeit plus 10,00 Jahre Zurechnungszeit ergeben 62,78 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 56 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 5.149 €.
30 Jahre Dienstzeit plus 6,67 Jahre Zurechnungszeit ergeben 65,78 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 58 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 5.262 €.
35 Jahre Dienstzeit plus 3,33 Jahre Zurechnungszeit ergeben 68,75 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 61 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 5.374 €.
Mit 30 hat eine Lehrkraft erst 3 Jahre Dienstzeit. Die Wartezeit von 5 Jahren ist nicht erfüllt, sie wird entlassen und in der Rentenversicherung nachversichert. Ausnahme: Die Dienstunfähigkeit geht auf den Dienst zurück.
8 Jahre Dienstzeit plus 16,67 Jahre Zurechnungszeit ergeben 44,25 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 39 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 5.774 €.
13 Jahre Dienstzeit plus 13,33 Jahre Zurechnungszeit ergeben 47,23 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 42 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 5.919 €.
18 Jahre Dienstzeit plus 10,00 Jahre Zurechnungszeit ergeben 50,23 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 45 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 6.209 €.
23 Jahre Dienstzeit plus 6,67 Jahre Zurechnungszeit ergeben 53,22 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 47 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 6.354 €.
28 Jahre Dienstzeit plus 3,33 Jahre Zurechnungszeit ergeben 56,20 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 50 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 6.499 €.
Mit 30 hat eine Lehrkraft erst 3 Jahre Dienstzeit. Die Wartezeit von 5 Jahren ist nicht erfüllt, sie wird entlassen und in der Rentenversicherung nachversichert. Ausnahme: Die Dienstunfähigkeit geht auf den Dienst zurück.
8 Jahre Dienstzeit plus 16,67 Jahre Zurechnungszeit ergeben 44,25 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 39 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 6.095 €.
13 Jahre Dienstzeit plus 13,33 Jahre Zurechnungszeit ergeben 47,23 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 42 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 6.283 €.
18 Jahre Dienstzeit plus 10,00 Jahre Zurechnungszeit ergeben 50,23 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 45 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 6.659 €.
23 Jahre Dienstzeit plus 6,67 Jahre Zurechnungszeit ergeben 53,22 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 47 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 6.847 €.
28 Jahre Dienstzeit plus 3,33 Jahre Zurechnungszeit ergeben 56,20 Prozent, davon gehen 10,8 Prozent Abschlag ab. Brutto sind das rund 50 Prozent deiner bisherigen Bezüge von 7.035 €.
Eigene Berechnung nach LBeamtVG NRW mit der Besoldungstabelle NRW ab 01.04.2026 (nach oeffentlicher-dienst.info), Faktor 0,99349, Zurechnungszeit, 10,8 Prozent Abschlag und Mindestversorgung 2.191,93 €. A 9 bis A 11: Beamtenlaufbahn ab 20 mit Studium im Vorbereitungsdienst, Besoldung ab 23, mit Strukturzulage 117,25 €. A 13 und A 14: Referendariat ab 27, Besoldung ab 28,5, Strukturzulage nur in A 13. Erfahrungsstufen nach § 29 LBesG NRW, ledig, ohne Familienzuschlag und ohne Polizeizulage, keine Hochschulzeiten angerechnet. Netto mit Steuerklasse I ohne Kirchensteuer, PKV aktiv rund 330 €, im Ruhestand rund 300 €.
Tabelle: Ruhegehaltssatz bei Dienstunfähigkeit
Der Ruhegehaltssatz hängt nur von zwei Zahlen ab: Wann du ins Beamtenverhältnis gekommen bist und wann du dienstunfähig wirst. Diese Tabelle gilt deshalb für den Bund und die meisten Länder. Multipliziere den Satz mit deinen ruhegehaltfähigen Bezügen, dann hast du dein erdientes Ruhegehalt.
| Dienstunfähig | Dienstbeginn mit 20 | Dienstbeginn mit 24 | Dienstbeginn mit 27 |
|---|---|---|---|
| mit 30 | 53,81 % (48,00 %) | 46,64 % (41,60 %) | unter 5 Jahren |
| mit 35 | 56,81 % (50,67 %) | 49,63 % (44,27 %) | 44,25 % (39,47 %) |
| mit 40 | 59,79 % (53,33 %) | 52,61 % (46,93 %) | 47,23 % (42,13 %) |
| mit 45 | 62,78 % (56,00 %) | 55,61 % (49,60 %) | 50,23 % (44,81 %) |
| mit 50 | 65,78 % (58,68 %) | 58,60 % (52,27 %) | 53,22 % (47,47 %) |
| mit 55 | 68,75 % (61,33 %) | 61,58 % (54,93 %) | 56,20 % (50,13 %) |
| mit 59 | 71,16 % (63,47 %) | 63,98 % (57,07 %) | 58,60 % (52,27 %) |
Eigene Berechnung: Dienstjahre ab erster Berufung ins Beamtenverhältnis plus Zurechnungszeit von zwei Dritteln der Zeit bis 60, mal 1,79375 Prozent. Gilt für den Bund und alle Länder mit Zurechnung bis 60, ohne Hochschul- und Vordienstzeiten und ohne Teilzeit. In Bayern läuft die Zurechnungszeit bis 62, dort liegt der Satz etwas höher. Der Abschlag fällt bei Dienstunfähigkeit vor 62 immer in voller Höhe an.
Tabelle: Ruhegehalt in Euro am Beispiel NRW
So viel kommt bei typischen Laufbahnen in NRW brutto heraus. A 9 und A 11 stehen für den gehobenen Dienst, etwa Polizei und Verwaltung, A 13 für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen.
| Dienstunfähig | A 9 | A 11 | A 13 |
|---|---|---|---|
| mit 35 | 2.192 €* | 2.425 € | 2.264 € |
| mit 40 | 2.246 € | 2.669 € | 2.477 € |
| mit 45 | 2.406 € | 2.865 € | 2.764 € |
| mit 50 | 2.572 € | 3.067 € | 2.997 € |
| mit 55 | 2.688 € | 3.274 € | 3.237 € |
* Mindestversorgung. Annahmen wie im Rechner: A 9 und A 11 mit Dienstbeginn 20, A 13 mit Referendariat ab 27, ledig, Besoldung NRW ab 01.04.2026 nach oeffentlicher-dienst.info.
Auffällig: Eine Lehrkraft in A 13 bekommt mit 35 kaum mehr als die Mindestversorgung, obwohl sie aktiv rund 5.774 € verdient. Der späte Dienstbeginn nach Studium und Referendariat kostet Jahre, die keine Zurechnungszeit ausgleicht.
Beispielrechnung: Lehrkraft A 13, dienstunfähig mit 40
Eine Studienrätin in NRW, Referendariat ab 27, ledig, wird mit 40 dauerhaft dienstunfähig. Sie ist in Erfahrungsstufe 8.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Bezüge aktiv | Grundgehalt 5.801,45 € plus Strukturzulage 117,25 € | 5.918,70 € |
| Ruhegehaltfähig | 5.918,70 € mal 0,99349 | 5.880,17 € |
| Dienstzeit | 13 Jahre plus 13,33 Jahre Zurechnung | 26,33 Jahre |
| Ruhegehaltssatz | 26,33 mal 1,79375 Prozent | 47,23 % |
| Erdient | 5.880,17 € mal 47,23 Prozent | 2.777,20 € |
| Nach Abschlag | minus 10,8 Prozent | 2.477,26 € |
| Mindestversorgung | 35 Prozent wären 2.058,06 €, amtsunabhängig 2.191,93 € | 2.191,93 € |
| Gezahlt | der höhere Betrag | 2.477,26 € |
Besoldung nach oeffentlicher-dienst.info, Faktor und Mindestversorgung nach LBeamtVG NRW und Runderlass des Finanzministeriums NRW vom 22.07.2026. Werden Hochschulzeiten angerechnet, in NRW bis zu 855 Tage, steigt der Satz um bis zu 4,2 Prozentpunkte.
Von 5.918,70 € aktiv bleiben brutto rund 2.477,26 €, also gut 42 Prozent. Netto ist der Abstand noch größer, weil im Ruhestand die volle Steuer auf das Ruhegehalt anfällt und die private Krankenversicherung weiterläuft. Im Lückenrechner zur Dienstunfähigkeitsversicherung fehlen dieser Lehrerin netto rund 2.250 € im Monat.
Mindestversorgung, Zurechnung und Abschlag nach Land
Lehrkräfte, Polizei und andere Landesbeamte fallen unter das Versorgungsgesetz ihres Landes, Bundesbeamte unter das Beamtenversorgungsgesetz. Die Grundregeln sind überall gleich, bei der Mindestversorgung und der Zurechnungszeit gibt es aber Unterschiede.
| Dienstherr | Zurechnungszeit | Mindestversorgung | Betrag 2026 |
|---|---|---|---|
| Bund | 2/3 bis 60 | 65 % aus Endstufe A 4 plus 30,68 € | Betrag 2026 noch nicht amtlich veröffentlicht |
| Bayern | 2/3 bis 62 | 66,5 % aus Endstufe A 3 plus Orts- und Familienzuschlag | rund 2.105 € plus Ortszuschlag |
| Berlin | 2/3 bis 60 | 65 % aus Endstufe A 5 | rund 2.180 € (eigene Berechnung) |
| Hessen | 2/3 bis 60 | 62 % aus Endstufe A 6 | 2.138,50 € ab 01.07.2026 |
| Niedersachsen | 2/3 bis 60 | 65 % aus Endstufe A 5 plus allgemeine Stellenzulage | 2.142,21 € ab 01.04.2026 |
| Nordrhein-Westfalen | 2/3 bis 60 | 61,6 % aus Endstufe A 5 | 2.191,93 € ab 01.04.2026 |
| Rheinland-Pfalz | 2/3 bis 60 | 60,6 % aus Endstufe A 5 plus Erhöhungsbetrag | Auskunft beim LfF |
| Sachsen | 2/3 bis 60 | 66,47 % der Bezüge nach Anlage zum Gesetz | 2.213,38 € ab 01.04.2026 |
Nach BeamtVG, BayBeamtVG, HBeamtVG, NBeamtVG, LBeamtVG NRW, LBeamtVG RLP, LBeamtVG Berlin und SächsBeamtVG. NRW und Niedersachsen nach den amtlichen Mindestversorgungstabellen. Hessen und Sachsen eigene Berechnung aus den amtlichen Besoldungswerten (GVBl. Hessen 2026 Nr. 57, SächsGVBl. 2026 S. 150). Bayern: Grundgehaltsanteil aus A 3 Endstufe 3.165,00 €, eine Anpassung ab 01.10.2026 ist geplant. Berlin: Berechnung aus A 5 Endstufe nach der Erhöhung zum 01.04.2026, eine amtliche Tabelle haben wir nicht gefunden.
Der Abschlag ist überall gleich aufgebaut: 3,6 Prozent je Jahr vor 65, höchstens 10,8 Prozent. Abschlagsfrei bist du, wenn du bei Eintritt in den Ruhestand 63 bist und 40 Jahre zusammenhast, in Bayern ab 64. In Baden-Württemberg steigt die Altersgrenze für den Abschlag stufenweise und erreicht 2029 die 65. Für Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein nennt dir deine Versorgungsstelle die genauen Werte.
Sonderfälle, die dein Ruhegehalt verändern
Der Abschlag bleibt: Die 10,8 Prozent werden nicht zurückgenommen, wenn du später die Altersgrenze erreichst. Wer mit 40 dienstunfähig wird, lebt bis zum Lebensende mit dem gekürzten Ruhegehalt. Umso wichtiger ist eine Absicherung, solange du jung und gesund bist.
Was netto vom Ruhegehalt übrig bleibt
Das Ruhegehalt ist voll steuerpflichtig. Bei einem Versorgungsbeginn 2026 bleiben 12,8 Prozent, höchstens 960 € im Jahr, plus ein Zuschlag von 288 € als Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Die private Krankenversicherung läuft weiter, wird aber meist günstiger, weil die Beihilfe im Ruhestand in der Regel 70 Prozent der Kosten übernimmt. Unterm Strich fehlen einer Lehrkraft in A 13 bei Dienstunfähigkeit mit 40 netto oft über 2.000 € im Monat. Wie du diese Lücke schließt, steht im Artikel zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.
Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit liegt netto oft über 2.000 € unter deinem bisherigen Einkommen, und vor 5 Dienstjahren gibt es gar keins. Der Abschlag bleibt lebenslang.
Ein Single gibt laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 1.918 € im Monat aus, davon 817 € fürs Wohnen und 254 € für Lebensmittel, die Krankenversicherung noch nicht eingerechnet. Mit 1.300 € ist also gerade das Nötigste gedeckt. Weniger reicht im Ernstfall nicht zum Leben.
Rechne deine Lücke für dein Bundesland, dein Alter und deine Dienstjahre aus
Wie hoch wäre dein Ruhegehalt und was fehlt dir netto?
Wir rechnen dein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit für dein Land, deine Besoldungsgruppe und deine Dienstzeit aus und zeigen dir, wie groß deine Lücke wirklich ist. Bring deine letzte Bezügemitteilung mit. Kostenlos und unverbindlich.
Gespräch mit einem Experten buchenHäufige Fragen
Wie viel Ruhegehalt bekomme ich bei Dienstunfähigkeit?
Das hängt von deinen Bezügen, deiner Dienstzeit plus Zurechnungszeit und dem Abschlag ab. Eine Lehrkraft in A 13 in NRW, die mit 40 dienstunfähig wird, bekommt rund 2.480 € brutto, mindestens aber die Mindestversorgung von 2.191,93 €.
Was ist die Zurechnungszeit?
Weil du durch die Dienstunfähigkeit keine weiteren Dienstjahre sammeln kannst, werden dir zwei Drittel der Zeit bis zum 60. Geburtstag angerechnet, in Bayern bis 62. Bei Dienstunfähigkeit mit 40 sind das 13,33 Jahre.
Wie hoch ist der Abschlag bei Dienstunfähigkeit?
3,6 Prozent für jedes Jahr vor 65, höchstens 10,8 Prozent. Wer vor 62 dienstunfähig wird, hat den vollen Abschlag, und der gilt dauerhaft. Nach einem Dienstunfall gibt es keinen Abschlag.
Wie hoch ist die Mindestversorgung 2026?
Je nach Land rund 2.100 bis 2.250 € brutto ohne Familienzuschlag, zum Beispiel NRW 2.191,93 €, Niedersachsen 2.142,21 €, Hessen 2.138,50 € und Sachsen 2.213,38 €. Gezahlt wird sie nur, wenn dein erdientes Ruhegehalt nach Abschlag niedriger ist.
Bekomme ich Ruhegehalt, wenn ich unter 5 Jahren dienstunfähig werde?
Nein, außer die Dienstunfähigkeit geht auf den Dienst zurück. Sonst wirst du entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Referendariat und Probezeit zählen bei den 5 Jahren mit.
Wird das Ruhegehalt aus der Endstufe berechnet?
Nein, aus der Erfahrungsstufe, die du bei Eintritt der Dienstunfähigkeit erreicht hast. Wer jung dienstunfähig wird, hat deshalb niedrigere Bezüge und weniger Dienstjahre.
Werden Studienzeiten angerechnet?
Teilweise, je nach Land. In NRW können bis zu 855 Tage Hochschulzeit ruhegehaltfähig sein. Für die Wartezeit von 5 Jahren zählen Studienzeiten aber nicht.
Darf ich neben dem Ruhegehalt arbeiten?
Ja. Bis zur Altersgrenze wird Einkommen aber angerechnet, sobald Ruhegehalt und Verdienst zusammen eine Höchstgrenze übersteigen. Eine Nebentätigkeit kann außerdem Fragen nach deiner Dienstunfähigkeit aufwerfen.
Weiterführende Artikel
↗ Dienstunfähigkeit bei Beamten: Was du wirklich bekommst
↗ Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte: Sinnvoll? Kosten und DU-Klausel
↗ Dienstunfähigkeit bei Lehrern
Quellen
↗ § 13 BeamtVG: Zurechnungszeit
↗ § 14 BeamtVG: Ruhegehaltssatz, Abschlag, Mindestversorgung
↗ § 36 BeamtVG: Unfallruhegehalt
↗ § 53 BeamtVG: Hinzuverdienst
↗ LBV NRW: Merkblatt Ruhegehalt (PDF)
↗ Finanzministerium NRW: Mindestversorgung und Höchstgrenzen ab 01.04.2026 (PDF)
↗ Art. 23 BayBeamtVG: Zurechnungszeit
↗ Art. 26 BayBeamtVG: Ruhegehaltssatz und Abschlag
↗ NLBV: Mindestversorgung ab 01.04.2026 (PDF)
↗ RP Kassel: Beamtenversorgung Hessen
↗ Sachsen: Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2026 bis 2028 (PDF)
↗ LfF Rheinland-Pfalz: Merkblatt Versorgung (PDF)
↗ Landesverwaltungsamt Berlin: Berechnung des Ruhegehalts
↗ § 29 BeamtStG: Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
Stand: Oktober 2026. Nach Beamtenversorgungsgesetz und Landesversorgungsgesetzen. Besoldung nach oeffentlicher-dienst.info. Verbindlich ist nur die Berechnung deiner Versorgungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.